DE: Häusliche Intensivpflege unter Generalverdacht gestellt!

16. August 2019 | News Deutschland | 0 Kommentare

„Mit der neuen Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums erreicht man in Zukunft lediglich, dass aufgrund einiger bekannter Betrugsfälle gleich eine ganze Berufsgruppe implizit unter Generalverdacht gestellt wird und die ambulante häusliche Intensivpflege zu einem Auslaufmodell abstumpft. Für uns ist das ganz klar ein Schlag ins Gesicht für die versorgten Patienten als auch für die sie versorgenden Pflegefachpersonen. Prinzipiell ist jede Gesetzesinitiative zu begrüßen, deren Umsetzung in eine Qualitätssteigerung der ambulanten Intensivpflege resultiert und zeitgleich finanzielle Betrugsfälle unterbindet. Damit füllt der Bundesgesetzgeber wichtige Regelungslücken, die auf Landesebene nicht geschlossen werden konnten. Dieser neue Gesetzesentwurf scheitert jedoch ganz klar an seinen Ansprüchen und schafft sowohl Misstrauen als auch eine Einschränkung des Patientenwillens“, kommentiert Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, den jüngsten Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

In dieser Woche hatte Jens Spahn einen Entwurf zum „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ vorgestellt, der unter anderem vorsieht, höhere Qualitätsstandards festzuschreiben und Fehlanreize sowie Missbrauchsmöglichkeiten in der außerklinischen Intensivpflege einzudämmen. Dafür soll, nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers, die häusliche Intensivpflege mit künstlicher Beatmung künftig die Ausnahme bilden.

„Im häuslichen Setting der ambulanten Intensivpflege sind professionell qualifizierte Pflegefachpersonen rund um die Uhr sehr engagiert tätig, um ganz individuell auf die Bedürfnisse ihrer Patienten einzugehen. Nur weil die ambulante Intensivpflege zu Hause sehr teuer ist, sollten Patienten nicht gegen ihren Willen gezwungen werden in Heime oder Wohngemeinschaften zu ziehen. Bezüglich der Art der Versorgung muss bei derart abhängigen Personen insgesamt gewährleistet werden, dass der Patientenwille ohne Wenn und Aber berücksichtigt wird. Schon heute existieren Wartelisten, da nicht alle Patienten, die den Wunsch nach einer häuslichen intensivpflegerischen Versorgung haben, aufgrund des Fachpersonalmangels versorgt werden können“, so Mai.

„Auch wir befürworten Maßnahmen, die in der häuslichen Pflege zu qualifizierten Kontrollen führen und damit die pflegerische Versorgung stärken. In Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern haben wir dies bereits auf Länderebene kommuniziert. Das Ergebnis neuer Regelungen darf jedoch keineswegs sein, dass Patienten die Entscheidung per Gesetz genommen wird und diese dann im Extremfall gegen ihren Willen in einer stationären Einrichtung oder in einer ambulanten Wohngemeinschaft pflegerisch versorgt werden. Viel wichtiger ist es, die angekündigten Qualitätskriterien zu prüfen und entsprechende Sanktionen für die Nichteinhaltung einzuführen, die deutliche Anreize zur richtigen Versorgung bieten. Bei den begrüßenswerten Qualitätsvorgaben muss weiterhin sichergestellt werden, dass diese in der Intensivpflege für alle im Gesetz geregelten Versorgungsbereiche in gleicher Art und Weise gelten, eine Differenzierung darf es hier nicht geben“.

Zudem werde fälschlicherweise propagiert, dass der Gesetzesentwurf insbesondere das Geschäft mit schwerkranken Menschen unterbinden will. Sowohl die Existenz von Wartelisten als auch die Tatsache, dass qualitativ hochwertig arbeitende Pflegedienste ihre Patienten nicht unnötigerweise an einer künstlichen Beatmung lassen müssen, werde dabei konsequent ignoriert.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Oliver Weidig und Nina Benz.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)