DE: Geriatrie-Hilfskraftquote ist fatales Signal

13. September 2018 | News Deutschland | 0 Kommentare

Qualifizierte Versorgung von älteren Menschen muss sichergestellt bleiben

„Eine Festlegung von Hilfskraftquoten im Zuge der Einführung von Personaluntergrenzen durch das Gesundheitsministerium finden wir grundsätzlich nicht hilfreich“, erklärt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Schaut man sich jedoch die absurd hohen Hilfskraftquoten von bis zu 40 % für den Bereich der Geriatrie an, muss die Frage nach dem gesellschaftlichen Willen gestellt werden, ob es ein Anrecht auf ein Altern in Würde gibt oder ob dies vom jeweiligen Geldbeutel abhängen soll“.

Nachdem die Verhandlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des GKV-Spitzenverbandes gescheitert sind, verbindliche Personaluntergrenzen auf den Weg zu bringen, legt das Bundesministerium für Gesundheit nun per Rechtsverordnung Personaluntergrenzen für sogenannte ‚pflegesensitive‘ Bereiche in Krankenhäusern fest. Im derzeit diskutierten Referentenentwurf werden außerdem maximal zulässige Quoten an Pflegehilfskräften festgelegt. Diese betragen für die Geriatrie 18,2 % im Tagdienst und 40 % im Nachtdienst. Zum Vergleich liegen die entsprechenden Quoten für die Kardiologie bei 7,8 % in der Tagschicht und 13,9 % in der Nachtschicht.

„Eine derartige Ableitung von Hilfskraftquoten lässt sich aus den zugrunde gelegten Daten in keinem Fall rechtfertigen. Gerade die Geriatrie ist durch die hohe Zahl an multimorbiden und dementiell veränderten Patienten höchst komplex und anspruchsvoll in der pflegerischen Versorgung. Es ist ein fatales Signal, der Versorgung von älteren Menschen einen geringeren Stellenwert beizumessen, als denen in anderen Krankenhausbereichen“, so Mai weiter.

Abschließend bekräftigte Mai, dass die Personalausstattung ein wesentlicher Faktor für die Pflegequalität sei. Es dürfe in keinem Fall gesellschaftlicher und politischer Konsens werden, dass die Versorgung von älteren Menschen weniger Qualifikation erfordere, als die der übrigen Bevölkerung. „Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ganz klar an die Verantwortlichen appellieren, sich diesem Irrweg bewusst zu werden. Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine gute pflegerische Versorgung bei Krankheit und im Alter“, so Mai.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Oliver Weidig.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)