Gut gemeint ist nicht gut gemacht – Förderung für Stellen in der Altenpflege floppt
Die Idee ist simpel, gut und ehrenvoll: Einrichtungen der Altenpflege können zusätzliches qualifiziertes Personal finanziert bekommen, wenn sie alle Planstellen besetzt haben und darüber hinaus bis zu 2 Stellen zusätzlich beschäftigen können. Doch die gute Idee floppt, weil sie in der Praxis zu kompliziert ist.
Im letzten Jahr wurde die Finanzierung von 13.000 zusätzlichen Stellen für die stationäre Altenpflege in Aussicht gestellt – lediglich 2631 Stellen sind aktuell besetzt.
Mit dem „Sofortprogramm Pflege“ (Programm) setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Personalnot in der Pflege ganz oben auf die gesundheitspolitische Agenda. Mit dem PpSG sollten 13.000 neue Stellen in Pflegeheimen geschaffen werden. Die geschaffenen und seitens der Krankenkassen finanzierten Stellen in der Altenpflege konnten nicht besetzt werden oder wurden von den Einrichtungsträgern einfach nicht beantragt. Die Idee ist an der Realität in der Pflege gesch-eitert.
Keine Pflegefachpersonen „auf dem Markt“
In vielen Regionen gibt es keine Pflegefachpersonen auf dem Arbeitsmarkt. Den einzigen Zustrom qualifizierter Pflegende stellen Auszubildende. Derzeit steigen aber mehr aus dem Job aus, als hinzukommen. Auf 200.000 examinierte Pflegefachpersonen wird die „Stille Reserve“ geschätzt. Das sind Berufsaussteiger, die nach einer qualifizierten Ausbildung und einigen Berufsjahren in dem erlernten Beruf, den Rücken gekehrt haben.
Zu kompliziert
Die Erstattung der Personalkosten für Pflegefachpersonen über dem Plan-Soll muss der Arbeitgeber beantragen. Zudem muss er den Nachweis erbringen, dass alle Stellen besetzt und die zusätzlichen Personalkosten tatsächlich entstanden sind. Rutscht eine Einrichtung unter die Plan-Soll Grenze (z.B. durch Kündigungen oder Berentungen), muss der Arbeitgeber das Geld zurückbezahlen. Diesen bei jeder Personaländerung entstehenden Aufwand scheuen viele Träger.
Kein Interesse
Gerade für große, renditeorientierte Träger gelten die beiden ersten Punkte nicht. Selbst wenn sie es könnten, würden sie kaum das zusätzliche Personal einstellen. Da die Einnahmen durch die Förderung genau so hoch sind wie die Personalkosten, bleibt kein Gewinn übrig. Der Verwaltungs-aufwand ist erheblich. Für renditeorientierte Träger lohnt sich ein solches bilanzverlängerndes Nullsummenspiel nicht.
„Dass ein gut gemeintes Förderprogramm scheitert, ist ärgerlich. Es zeigt aber vor allem, dass im System der Pflege vieles schief läuft – letztendlich zu Lasten der Pflegefachpersonen und der Pflegeempfänger. Wir müssen an vielen Stellschrauben ansetzen. Wir brauchen Anreize hin zur gesellschaftlich, pflegefachlich und pflegewissenschaftlich gewollten und geforderten Pflegequalität“, so Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein K.d.ö.R.
Diese unwirksame Regelung macht deutlich: Gesetzgeber sind gut beraten, wenn sie die Heilberufekammern, also auch die Pflegeberufekammer, vor der Gesetzgebung einbeziehen. Denn sie setzen sich aus Berufsangehörigen aller Einsatzbereiche zusammen
„Wir als Pflegeberufekammer wollen Lösungsansätze auf den Weg zu bringen, um jene Pflege zu ermöglichen, die wir alle früher oder später brauchen. Als Vertretung der professionell Pflegenden im Land stehen wir für Gespräche mit allen beteiligten Akteuren – Gesellschaft, Politik, Kostenträger, Berufsverbände und Gewerkschaften – bereit“, so Kammervorstand Marco Sander.