DE: Fachkraftquote darf nicht aufgeweicht werden

10. September 2017 | News Deutschland | 0 Kommentare

Rüddel gefährdet mit Forderung qualitative pflegerische Versorgung der Bevölkerung

Mit seiner Forderung nach einer Absenkung der Fachkraftquote in stationären Einrichtungen erntet der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel,  Kritik von Seiten der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer. Eine reine Absenkung entspreche in keiner Weise den Bedarfen der Pflegeempfängerinnen und –empfänger und sei daher kein ernstzunehmender Lösungsansatz.

„Die Fachkraftquote in den Pflegeeinrichtungen darf auf keinen Fall einfach nur gesenkt werden. Eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung muss absoluten Vorrang vor renditeorientierten Interessen haben“, macht Mai deutlich.

Die Forderung, die der CDU- Politiker erhebt, ist auch von bestimmten Arbeitgeberverbänden immer wieder zu vernehmen. „Immer wieder lesen und hören wir von untragbaren Situationen in Altenheimen, in denen menschenwürdige Pflege nicht mehr gewährleistet ist. Es stellt sich dabei grundsätzlich die Frage, ob eine Fachkraftquote von 50% nach heutigem Kenntnisstand eine adäquate Messgröße darstellt. Die Debatte müsste in eine ganz andere Richtung laufen“, argumentiert Mai, der in einer reinen Absenkung der Fachkraftquote eine massive Mehrbelastung der dann verbleibenden Fachkräfte, insbesondere der Pflegefachkräfte sieht. „Eine derartige Mehrbelastung kann nur zu einer schlechteren Versorgungslage führen. Daher kann diese Forderung nur strikt abgelehnt werden. Bei allem Verständnis für die Suche nach schnellen Lösungen wird die Absenkung der Fachkraftquote die Probleme des Personalnotstandes nicht lösen.“

Mai plädiert für die Etablierung einer Fachkraftquote, die den aktuellen und tatsächlichen Bedarfen gerecht wird.  Eine qualitativ hochwertige und genaue Personalbemessung in allen Bereichen, in denen Pflege stattfindet ist überfällig, um fach- und sachgerechte Pflege in Rheinland-Pfalz, und natürlich bundesweit, sicherzustellen. „Diese muss zwingend gesetzlich verankert sein und sich auf Personalstärke und Qualifikation beziehen. Grundlage müssen die Qualitätsnormen sein, die für unseren Beruf gelten“, betont Mai und bezieht die Neuausrichtung der Fachkraftquote dezidiert in diese Forderung mit ein.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)