DE: EU-Signal zum Schutz von Hinweisgebern kann Leben retten

14. März 2019 | News Deutschland | 0 Kommentare

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die gestrige Einigung innerhalb der EU für einen wirksamen Whistleblowerschutz ausdrücklich. „Leider gehört Deutschland noch immer zu den Staaten, in denen Hinweisgeber gravierende Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie Missstände aufdecken. Gerade im Gesundheitswesen gibt es zahlreiche Beispiele, die das belegen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Patient/innen und Bewohner/innen erlitten bleibende Schäden oder haben sogar ihr Leben verloren, weil Mitarbeiter/innen bedroht bzw. zum Stillschweigen verpflichtet wurden. Wer seinem Gewissen folgt und Gesetzesverstöße, Qualitätsmängel oder Betrug anprangert, wird häufig als Verräter, Nestbeschmutzer oder Denunziant angesehen und behandelt. Das Ansehen der Einrichtung gilt dann mehr als die körperliche Unversehrtheit, die Würde und das Leben von Schutzbefohlenen. Das darf nicht hingenommen werden, ganz im Gegenteil. Eine Gesellschaft ist dringend auf verantwortungsbewusste Menschen angewiesen, die zum Wohle Anderer uneigennützig handeln und Zivilcourage zeigen. Sie brauchen Unterstützung und Ermutigung statt arbeitsrechtlicher Konsequenzen und Repressalien. Wir fordern daher Arbeitgeber im Gesundheitswesen auf, Hinweise auf Fehler und Mängel als wichtige Chance zu betrachten, die genutzt werden muss und vor schlimmen Folgen bewahrt. Und wir fordern Pflegefachpersonen auf, ihre professionelle Verantwortung als Fürsprecher kranker und pflegebedürftiger Menschen ernst zu nehmen. Der Ethikkodex des Weltverbands der Pflegeberufe formuliert es so: ‚Die grundlegende professionelle Verantwortung der Pflegenden gilt dem pflegebedürftigen Menschen‘. Der DBfK wird in Kürze eine Broschüre herausgeben, die Wege zu mehr Sicherheit für zu Pflegende aufzeigt und professionell Pflegenden eine Handlungshilfe bietet.“

Im April 2018 hatte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zum Whistleblowerschutz vorgelegt.  Lange waren sich EU-Parlament und die Vertreter der EU-Staaten danach uneins, welches Meldeverfahren zugrunde gelegt werden soll. Während die Staaten für ein dreistufiges Verfahren plädiert hatten, wonach sich Hinweisgeber immer zuerst an interne Stellen wenden müssen, wollte das EU-Parlament mehr Wahlfreiheit. Die nun erzielte Einigung ohne den verpflichtenden internen Meldeweg muss nun noch von EU-Staaten und Parlament formell bestätigt werden. Danach haben die Länderregierungen zwei Jahre Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)