Als „absoluten Meilenstein für unsere Berufsgruppe“ bewertet Esther Ehrenstein, Vorstandsmitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, das Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer. Das Gesundheitsministerium hat, in seiner Funktion als Rechtsaufsicht der Kammer, nach eingehender Prüfung die Weiterbildungsordnung genehmigt, so dass die entsprechenden Regelungen nun für alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz Gültigkeit besitzen.
„Zum ersten Mal haben die professionell Pflegenden ihre Weiterbildung in Selbstverwaltung und eigenverantwortlich geregelt. Mit dem Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung wird erneut deutlich, dass die Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz ein neues Kapitel aufgeschlagen haben“, zeigt sich Ehrenstein, die im Vorstand für das Thema Weiterbildung zuständig ist, begeistert.
Eine wichtige Neuerung durch die Weiterbildungsordnung ist die Kompetenzorientierung, die die Fächerorientierung in den bisherigen Weiterbildungen ablösen wird. Das Können, sowie Werte und Einstellungen der Weiterbildungsteilnehmenden werden im Mittelpunkt stehen. Durch die in den Handlungsfeldern thematisierten Praxisinhalten können die Teilnehmenden bereits vorhandene Erfahrungen und Kompetenzen miteinbringen und weiterentwickeln.
„Durch den modularen Aufbau wird es für Pflegefachpersonen möglich, bereits geleistete Basismodulen in weiteren Weiterbildungen anerkennen zu lassen“, so Ehrenstein. Gegebenenfalls sei dies auch an Hochschulen möglich, da diese durch den ähnlichen Aufbau vergleichbarer sind. „Praxisbegleitung und Praxisanleitung müssen nun verbindlich erfolgen, so wird der Praxisbezug in der Weiterbildung von größerer Bedeutung. Die Prüfungen werden von Pflegenden abgenommen werden. Nicht mehr von Ärztinnen und Ärzten, wie es an einigen Weiterbildungsstätten derzeit noch üblich ist.“
Die Mitglieder der Vertreterversammlung, dem höchsten Entscheidungsgremium der Landespflegekammer, hatten in der Sitzung vom 29. November 2017 Die Weiterbildungsordnung einstimmig verabschiedet, und damit die Voraussetzungen für eine pflegerische Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen und pflegedidaktischen Diskussion geschaffen.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßte die Weiterbildungsordnung als großen Erfolg: „Nach eingehender rechtlicher Prüfung im Rahmen der Aufsicht konnte die Weiterbildungsordnung vom Ministerium genehmigt werden, so dass die entsprechenden Regelungen nun für alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz Gültigkeit besitzen. Die Pflegekammer habe damit wichtige Weichen für die Weiterbildung gestellt und neue Akzente gesetzt.“
Die Weiterbildungsordnung finden Sie ab sofort auf unserer Homepage unter:
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Weiterbildung haben, können Sie sich gerne an Frau Sabine Hüsing in der Geschäftsstelle der Landespflegekammer wenden. Frau Hüsing erreichen Sie via E-Mail an info@pflegekammer-rlp.de oder telefonisch unter 06131-3273834 .
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.