„Die Ausbreitung des Coronavirus in der stationären und ambulanten Langzeitpflege stellt für unser Gesundheitssystem ein besonders großes Risiko dar. Wir begrüßen daher jede gesetzliche Verordnung, die zum Schutz der Pflegeempfänger und der beruflich Pflegenden beiträgt. Die Bereitstellung von Schnelltests gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19. Die Durchführung darf jedoch nicht dazu führen, dass sich Pflegefachpersonen nicht mehr ihren Kernaufgaben widmen können und die personellen Aufwendungen zur Gewährleistung dieser Herausforderung nicht ausreichend refinanziert werden. Aus diesem Grund plädieren wir unter anderem dafür, dass die örtlichen Gesundheitsdienste verstärkt Personal für Testungen in Einrichtungen zur Verfügung stellen. Daneben müssen die vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebenen ärztlichen Einweisungen des nicht medizinischen Personals auf Wunsch von Einrichtungen schnellstmöglich erfolgen. Außerdem sind zusätzliche Personalmehraufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu refinanzieren. Dies haben wir bereits in einem ausführlichen Schreiben an die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene gefordert und auf die Dringlichkeit für eine adäquate Lösung unter Einbezug der handelnden Akteure hingewiesen“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Mit Antigen-Schnelltests will die Bundesregierung das Infektionsgeschehen besser in den Griff bekommen, um unter anderem Besuchsverbote zu vermeiden. Die Mitte Oktober in Kraft getretene Testverordnung sieht eine flächendeckende Nutzung der Tests in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vor. Kontrovers ist vor allem, dass lediglich medizinisches und pflegerisches Fachpersonal die Tests durchführen darf. Laut Mai könne eine massive Einschränkung der pflegerischen Versorgung nicht ausgeschlossen werden, falls die Testung, nach einer fachgerechten Schulung, nicht an Hilfspersonen delegiert werden darf.
„Ziel sollte es unserer Meinung nach sein, dass Pflegefachpersonen bei der Durchführung von Tests eine eher übergeordnete Rolle einnehmen. Zum einen könnten sie so ihre pflegerische Expertise miteinbringen und weitervermitteln und andererseits hätten sie weiterhin genügend Kapazitäten, um ihren Hauptaufgaben nachzugehen. Jedes Mittel ist recht im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus, solange die pflegerische Versorgung nicht durch eine komplette Auslastung des Personals in Kliniken und Einrichtungen gefährdet wird“, erklärt Mai.
„Sicherlich sind Schnelltests eine sinnvolle und sogar wichtige Ergänzung. Die notwendigen Schritte einer gründlichen Testung erfordern aber vor allem Zeit. Es kann nicht sein, dass ausschließlich Pflegepersonal für diese Aufgabe eingesetzt wird und dadurch die pflegerische Versorgung eingeschränkt wird. Dies wird in dieser Form schlichtweg nicht umsetzbar sein, da wir heute schon oft mit einem massiven Personalmangel zu kämpfen haben. Bei einem Schnelltest ist mehr zu beachten als der reine Abstrich! Es müssen Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter erfolgen, wie das Tragen eines Schutzkittels, Handschuhe und einer FFP2-Maske, bevor eine Testung vorgenommen werden kann. Danach ist eine gründliche Desinfektion notwendig. Das Testergebnis muss ausgewertet und die getestete Person über das Ergebnis informiert werden. Darüber hinaus erfolgt noch eine Dokumentation. All das erfordert Zeit, was mit den derzeitigen Personalkapazitäten, die sich sicher zusätzlich durch Eigeninfektionen noch weiter reduzieren, nicht noch zusätzlich geleistet werden kann“, sagt Mai abschließend.
Hintergrund: Mittlerweile wurden in allen Bundesländern umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Verlangsamung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus getroffen. Die Zahl der in Rheinland-Pfalz bestätigten Fälle ist mittlerweile auf 23.391 (Stand: 5.11.) gestiegen.
Die Landespflegekammer steht in engem und ständigen Austausch mit sämtlichen relevanten Stellen und Behörden zur aktuellen Lage. Das gemeinsame Ziel aller Anstrengungen ist es, die aktuelle Lage laufend zu bewerten und Maßnahmen zu treffen, die die adäquate Versorgung im Gesundheitswesen kurz-, mittel- und langfristig sicherstellen.
Als Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben wir eine Task-Force einberufen, die insbesondere die Situation in den Pflegesettings laufend analysiert und Maßnahmen mit den Partnern in Rheinland-Pfalz und auf der Bundesebene abstimmt. Schwerpunkte sind derzeit die Versorgungslage innerhalb des Gesundheitswesens, Sonder-Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegefachpersonen und die Sicherstellung der personellen Ressourcen in der pflegerischen Versorgung.