Am 24.10.2018 wurde die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) durch das DIMDI veröffentlicht. Diese sieht die Streichung der Kodes zur Anrechnung von Therapieeinheiten (TE) vor, die von Pflegefachpersonen und im Rahmen einer Gruppentherapie von Spezialtherapeuten im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik er-bracht werden. Alle anderen TE-Kodes bleiben bestehen.
Der OPS ist eine Grundlage für die Entgeltsysteme und soll Leistungstransparenz fördern. Da-für sollten die Kodierungen im OPS relevante Kostenpakete spiegeln und kostenhomogene Gruppen abbilden.
Faktisch zeigten sich die TE über alle Berufsgruppen hinweg unzureichend kostentrennend. Damit haben sie das Leistungsgeschehen nicht abgebildet und nie ihren Zweck erfüllt. Sie sind unscharf definiert und operationalisiert und wurden in der Praxis sehr heterogen umgesetzt und kodiert. Interventionen im Sinne der TE sind gerade bei hochintensiven akuten Patienten kaum möglich, daher bildet dieser aufwändig zu dokumentierende Kode nicht die aufwändigen Patienten und insgesamt nur einen sehr kleinen Teil des Leistungsgeschehens ab. Gleichzeitig stellen die TE-Kodes einen enormen Bürokratieaufwand dar. Und sie führten zu Fehlanreizen: die Kliniken veränderten ihr Leistungsgeschehen um viele TE kodieren zu können; damit wurden medizinisch sinnvolle und am Patientenbedarf orientierte Leistungen zu Zwecken der Kodierung modifiziert (beispielsweise werden Therapiegespräche oder Gruppen-angebote auch dann auf die 25 min-Einheiten angepasst, wenn es nicht sinnvoll war).
Das seit 2017 gültige „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) fordert explizit, zur Verminderung des Dokumentationsaufwandes alle OPS-Kodes zu streichen, wenn sie sich für „Zwecke des leistungsorientierten pauschalierenden Vergütungssystems nach §17KHG als nicht erforderlich erwiesen haben“.
Aus all diesen Gründen beantragen mehrere Psychiatrische Fachverbände (u.a. die DGPPN e.V.), seit 2013 Jahr für Jahr gemeinsam die komplette Streichung der TE (Zusatzkode 9-649 und 9-696) aller Berufsgruppen in der Erwachsenenpsychiatrie und in der Kinder- und Jugend-psychiatrischen und -psychosomatischen Behandlung.
Anstelle diesen notwendigen Schritt endlich zu vollziehen und der Forderung des PsychVVG gerecht zu werden, wird nun die Kodierung ausschließlich der pflegerischen Therapieeinheiten gestrichen. Das identische Therapieangebot muss also kodiert werden, wenn andere Berufsgruppen es durchführen; kann aber nicht kodiert werden, wenn Pflegefachpersonen es durchführen. Damit wird eine einzelne Berufsgruppe aus den multiprofessionellen Teams da-ran gehindert, eine Handlung sichtbar zu machen. Diese Berufsgruppe verschwindet als wahrnehmbarer Leistungserbringer aus dem System und wird zum Kostenfaktor, während die an-deren Berufsgruppen weiterhin die TE kodieren. In den somatischen Kliniken hat mit Einführung der OPS-gestützten Leistungsabrechnung ein beispielloser Stellenabbau in der Pflege begonnen, weil die Pflege nicht als Leistungserbringer sichtbar wurde. Heute weist das teuerste Gesundheitssystem Europas die schlechteste Patienten-Pflegefachkraft-Relation und damit erhebliche Risiken für Krankenhauspatienten auf.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Kliniken ihr Leistungsgeschehen dem OPS-Katalog anpassen. Befürchtet werden muss, dass viele Kliniken intern regeln werden, dass Pflegefachpersonen als TE kodierbare Leistungen nicht mehr erbringen.
Die Streichung der TE der Pflege unter Belassung der TE anderer Berufsgruppen wird zur doppelten Ohrfeige:
• Pflege wird im System unsichtbar, Leistungen anderer Akteure werden transparent, damit werden Kliniken mehr in die anderen Akteure investieren – auf Kosten der Pflege.
• Hierzulande muss die Pflege gegen das „warm-satt-sauber-sicher“-Berufsverständnis ankämpfen. International führen Pflegefachpersonen selbstverständlich sehr umfänglich ein breites Set an gezielten therapeutischen Interventionen durch, mit sehr positiven Auswirkungen für die Gesundheitsversorgung. Hierzulande hingegen hängt das Handlungsfeld einzelner Pflegefachpersonen von regionalen Gegebenheiten und örtlichen Entscheidern ab. Die Frage sei erlaubt, ob es der Versorgung psychiatrischer Patienten dienlich ist, wenn das Handeln der Pflege auf kompensierende Hilfen und die Gewährleistung von Sicherheit reduziert wird. Im Übrigen wird dadurch der Beruf in Zeiten des Fachkräftemangels weiter unattraktiv gemacht.
Die DFPP fordert daher,
• der Streichung der Pflegerischen Therapieeinheiten umgehend die Streichung der TE aller Berufsgruppen folgen zu lassen
• unbedingt sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Pflegefachpersonen als Anbieter therapeutischer Leistungen aus dem Leistungsgeschehen herausgedrängt werden.