DE: Deutscher Pflegerat: Hinweise auf Fehlversorgung und Missbrauch sollten kein Grund für stationären Aufnahmezwang sein

16. August 2019 | News Deutschland | 0 Kommentare

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):

„Es ist richtig, die medizinisch-pflegerische Rehabilitation zu stärken. Das kommt sowohl dem Patienten und Pflegebedürftigen zugute als auch den professionell Pflegenden. Diese werden durch die in der Rehabilitation vorgenommene gezielte Nutzung der vorhandenen Potenziale der Patienten und Pflegebedürftigen entlastet. Das ist ein richtiger und längst fälliger Ansatz.

Der Deutsche Pflegerat warnt jedoch davor, Beatmungspatienten künftig vermehrt in stationären Pflegeeinrichtungen oder Wohngemeinschaften und nur noch in Ausnahmefällen ambulant zu versorgen. Das widerspricht dem Patientenwillen. Kein einziger Patient sollte vom Gesetzgeber zu einer stationären Behandlung gezwungen werden.

Dem Patienten den Wunsch nach einer Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zu verwehren, bedarf einer grundsätzlichen und breiten gesellschaftlichen Debatte, die über die Bedürfnisse und Erwartungen dieser spezifischen Patientengruppe hinausgeht. Es muss diskutiert werden, wofür wir bereit sind Versicherungsgelder auszugeben.

Wenn Hinweise auf eine Fehlversorgung oder auf Missbrauch im Bereich der außerklinischen Intensivpflege vorliegen, dann sollte diesen mit Nachdruck nachgegangen werden.“

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)