Das in dieser Legislaturperiode wichtigste Gesetz für die professionell Pflegenden bleibt hinter den Erwartungen zurück
Am heutigen Tag (22. Juni 2017) hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) mehrheitlich beschlossen. Hierzu sagte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), in Berlin:
„Der Deutsche Pflegerat hätte sich wesentlich mutigere Schritte gewünscht. Dennoch ist der erste Schritt zu einer generalistischen Pflegeausbildung gemacht, auch wenn es mit der Altenpflege einen Verlierer des jetzigen Beschlusses geben wird. Die neue, moderne Pflegeausbildung kommt zumindest scheibchenweise.
Unsere Begeisterung hält sich dennoch in Grenzen. Zum einen startet das Gesetz erst im Jahr 2020. Dadurch wurde ein weiteres wichtiges Jahr verloren. Zudem soll sich der Deutsche Bundestag in der neuen Legislaturperiode mit den Ausbildungsinhalten des Gesetzes beschäftigen. Die Festlegung dieser Inhalte ist jedoch eigentlich Sache der beteiligten Berufsexperten und nicht die des Parlaments.
Wir hätten jetzt Klarheit gebraucht und nicht erst im Laufe der nächsten Legislaturperiode, womöglich unter weiteren Diskussionen und einem von vorne beginnenden Streit. Ungewiss ist zudem, wie eine neue Bundesregierung mit dem Pflegeberufereformgesetz umgeht.
Unter maßgeblicher Beteiligung des DPR und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus Bildung und Wissenschaft müssen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die Curricula und die Rahmenlehrpläne erarbeitet werden. Dies muss direkt zu Beginn des Jahres 2018 erfolgen. Wir brauchen hier schnell Sicherheit. Die weitere Verunsicherung von Schulen, Trägern sowie potenziellen Schülerinnen und Schülern, die eine Ausbildung anstreben, muss dringend beendet werden.“