DE: Deutsche Regierung zieht Konsequenzen wegen tödlicher Nebenwirkungen von Psychopharmaka

1. November 2017 | News Deutschland | 0 Kommentare

Gesetzesänderung verbietet Piloten zu fliegen

Wien (OTS) – Nach dem Tod von 150 Menschen, verursacht durch den German Wings Piloten Lubitz. zieht die Deutsche Regierung die richtige Konsequenz. Sie verbietet per Gesetz Piloten unter Einfluss von Psychopharmaka zu fliegen.

Die Bürgerkommission fordert die österreichischen Gesetzgeber auf, ebenso für entsprechende Gesetzesänderungen zu sorgen und nicht erst zu reagieren, wenn Menschen Opfer aufgrund der Einnahme von psychiatrischen Drogen werden.

Der German Wings Pilot Lubitz hat unter anderen das Psychopharmakon Lorazepam eingenommen, welches in Österreich unter dem Namen Temesta® auf dem Markt ist, ein üblich verabreichtes Medikament bei alkoholabhängigen Menschen.

Temesta® gehört zu der Gruppe der Benzodiazepine, psychotrope Drogen, die stark süchtig und abhängig machen, bekannt auch für die Auslösung von paradoxen Reaktionen wie Ängstlichkeit, Erregbarkeit, Feindseligkeit, Aggression, Wut, Schlafstörungen und Wahnvorstellungen.
Darüber hinaus kann es häufig zur Verstärkung von Depressionen kommen.
Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann Temesta, wie faktisch alle Psychopharmaka, die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr und zum Bedienen von Maschinen erheblich beeinträchtigen.

Die Einnahme von Alkohol, Drogen oder anderen psychoaktiven Substanzen haben durch ihre betäubende, bewusstseinsverändernde oder aufputschende Wirkung in jedem Falle erheblich negative Auswirkungen auf die verkehrssichere Teilnahme am Luftverkehr – aber eben nicht nur dort.
Wichtig ist: Dies gilt unabhängig von der eingenommenen Menge und der Konzentration!

Die Deutsche Regierung hat festgestellt, dass durch ihre bloße Einnahme die Dienstfähigkeit von Luftfahrzeugführern negativ beeinträchtigt oder ausgeschlossen wird (=Null-Toleranz-Grenze).

In Österreichischen Gesetzen finden sich keinerlei Paragraphen, die die Einnahme von psychotropen Drogen und Flugtauglichkeit thematisieren.

Auch im Führerscheingesetz wird nur schwammig von „Medikamenten“ gesprochen. Alkoholkontrollen sind ein Standard und führen zu rigorosen Strafen. Eine Überprüfung hinsichtlich der Einnahme von Psychopharmaka erfolgt in der Regel nicht.

Warnungen zur Verkehrs(UN)tüchtigkeit durch Psychopharmaka gibt es schon seit 20 Jahren

Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), werden unter Einfluss von Medikamenten mindestens genauso viele Unfälle verursacht wie unter Alkoholeinfluss.

Mindestens 10 % der bei Unfällen Verletzten oder Getöteten standen unter dem Einfluss von Psychopharmaka. (…) Vor allem Benzodiazepine (Beispiel Temesta®) stellen eine deutliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Bei Verunfallten fanden sich in bis zu 13 % der Fälle Benzodiazepine, vor allem bei den Unfallverursachern[sic].

In Deutschland Strafen bis zu 50.000 Euro

Mit der Gesetzesänderung hat Deutschland erstmals einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand geschaffen, den es in dieser Form bislang im Bereich des Luftverkehrs nicht gab. Wer künftig ein Luftfahrzeug führt oder bedient unter der Einnahme von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer erheblichen Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Gesetzesinitiative gefordert zum Schutz des öffentlichen Verkehrswesens vor psychiatrischen Behandlungspraktiken mit Todesfolge wie im Falle des Amok-Piloten Andreas Lubitz

Die Bürgerkommission fordert Gesetzgeber und Stakeholder auf, auch in Österreich für entsprechende Gesetzesänderungen zu sorgen.
Die tödlichen Auswirkungen von Fahren und Fliegen unter Einfluss von Psychopharmaka ist ebenso wenig ein vernachlässigbarer Tatbestand wie alkoholbeeinträchtigtes Fahren.

Refrerenz: https://www.jurion.de/gesetze/luftvg/4a/

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)