DE: Coronavirus-Testverordnung tritt in Kraft

3. Dezember 2020 | Covid19, News Deutschland | 0 Kommentare

Die neue Coronavirus-Testverordnung ist Ende November im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 1. Dezember in Kraft getreten. Einige wichtige Punkte für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste:

Wer kann die PoC-Antigentests nutzen?

SGB XI-zugelassene Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf PoC-Antigentests und können diese selbst durchführen. Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Testkonzept. Im Rahmen dieses Konzepts können monatlich bestimmte Mengen an PoC-Antigentests in eigener Verantwortung beschafft und genutzt werden. Die Einrichtung übermittelt der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes das Testkonzept mit einem Antrag.

Wie viele Tests stehen den Einrichtungen zu?

Die zuständige Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes legt die Menge der PoC-Antigentests unter Berücksichtigung der Anzahl der Personen fest, die in oder von der jeweiligen Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden. Stationären Pflegeeinrichtungen stehen dabei pro betreute Person bis zu 30 PoC-Antigentests pro Monat und ambulanten Einrichtungen sowie Palliativ- und Hospizdiensten bis zu 15 PoC-Antigentests pro Monat zu – also ein Drittel mehr als bisher.

Wie erfolgt die Abrechnung?

SGB XI-zugelassene Pflegeeinrichtungen können die Sachkosten für die selbst beschafften PoC-Antigentests über den Pflegerettungsschirm abrechnen. Die Kostenerstattungsfestlegungen und das Antragsformular ist beim GKV-Spitzenverband veröffentlicht (unter dem Schlagwort Pflegeversicherung). Die Einrichtungen erhalten für die PoC-Antigentests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, aber höchstens 9 Euro je Test. In den Kostenerstattungsfestlegungen ist geregelt, dass darüber hinaus 9 Euro Personalkosten pro durchgeführtem Test abgerechnet werden können.

Wo erhalten Pflegeeinrichtungen Unterstützung?

Das Land Schleswig-Holstein stellt Einrichtungen seit Anfang November ein Muster-Testkonzept und praktische Hinweise zur Verfügung, mit der sie Antigentests nach der neuen Nationalen Teststrategie in Schleswig-Holstein umsetzen können. Weitere Informationen erhalten Sie über die Träger- und Berufsverbände. Gerne können Sie sich bei Rückfragen auch an die Pflegeberufekammer wenden.

Tipp: Lehrvideo zur richtigen Testung – E-Schulung mit Zertifikat

Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat in Zusammenarbeit mit der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein ein Lernvideo zur Durchführung der Antigentests erstellt. Mehr Infos finden Sie hier.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)