Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Bonuszahlungen an Pflegefachpersonen und andere in der Pflege Tätige für die Leistungen in der Corona-Pandemie regeln soll. Die Abstimmung im Bundestag findet am 14. Mai statt. Für den 15. Mai ist die Zustimmung zum Gesetz im Bundesrat vorgesehen. (BT Drs 19-18967)
Bisher erfasst der Entwurf nur PFP aus Pflegeeinrichtungen (SGB XI). Mitarbeitende aus Kliniken (SGB. V) würden nach diesem Entwurf leer ausgehen.
Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wird sich gegenüber der Landespolitik für eine Gleichbehandlung aller PFP einsetzen. Und auch die Medien entsprechend informieren.