Der Bundestag hat am 26. November das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Es soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes sind unter anderem mehr Personal in der Altenpflege sowie Verbesserungen für pflegende Angehörige.
Einige Regelungen im Überblick:
20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte: In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Die zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften: Die Einführung des Personalbemessungsverfahrens erfordert eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften. Durch ein Modellprogramm mit Fördermaßnahmen sollen diese Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse sowie die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens künftig begleitet werden.
Verlängerung des Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige: Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.
Telefonische und digitale Beratungsbesuche bis März 2021: Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden.
Anlässlich des neuen Gesetzes weist die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein erneut darauf hin, dass es eine Aus- und Weiterbildungsoffensive für pflegerisches Assistenzpersonal in Schleswig-Holstein braucht. „Für die zusätzlichen Stellen ist es wichtig, diese ausschließlich mit qualifiziertem Hilfspersonal mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung zu besetzen“, sagt Kammerpräsidentin Patricia Drube. Auch müsse die Finanzierung klar geregelt werden. Im Moment gehe die Ausbildung von Altenpflegehelfer*innen noch zulasten der Ausbildung der Pflegefachkräfte. Das müsse sich dringend ändern. „Das neue Gesetz wird die Personalsituation in der Altenpflege nur verbessern, wenn der Fokus wirklich auf gut ausgebildete Assistenzkräfte gelegt wird“, betont Drube. „Ansonsten wird das geplante Stellenprogramm wirkungslos verpuffen.“