Die Bezahlung in der Pflegebranche soll gerechter werden: Der Bundesrat hat am 8. November 2019 das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Es setzt Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege um.
Branchenweiter Tarifvertrag
Damit sich die Entlohnung der Pflegekräfte verbessert, ermöglicht das Gesetz dem Bundesarbeitsministerium, eine Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.
Stärkung der Pflegekommission
Zusätzlich dazu wird die Pflegekommission gestärkt. Sie soll künftig ausdrücklich Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Das Bundesarbeitsministerium kann diese Empfehlungen wiederum per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären, wenn für den Bereich nicht bereits ein Tarifvertrag gilt. Weiter beruft das Gesetz die Kommission zu einem ständigen Gremium mit einer fünfjährigen Amtszeit und verbessert ihre Beschlussfähigkeit.
Eingliederungszuschuss gilt weiter bis 2023
Darüber hinaus hat der Bundestag beschlossen, dass Arbeitgeber weiterhin drei Jahre einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitsnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Damit hat er die geltende Vorschrift um vier Jahre verlängert.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.