DE: Bundesrat berät Sofortprogramm für die Pflege

21. September 2018 | News Deutschland | 0 Kommentare

„Wir begrüßen, dass unsere Bedenken zum Pflegepersonalstärkungsgesetz heute vom Bundesrat aufgenommen wurden“, erklärt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Vor allem muss deutlich werden, dass es völlig unzureichend ist, die erforderliche Anzahl an Pflegefachpersonen anhand einer simplen Personaluntergrenze zu bestimmen. Eine Personalbemessung kann nur auf fundierten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Dabei spielen der tatsächliche Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen und die Sicherstellung der Versorgungsqualität eine Schlüsselrolle!“.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung am 21.09.2018 den Regierungsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beraten. Mit dem Gesetz sollen insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Obwohl es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, hat der Bundesrat, als Sprachrohr der Länder, ausführlich zum Entwurf Stellung genommen. Der Bundesrat sieht insbesondere die Notwendigkeit, zusätzlich zu Personaluntergrenzen eine weitere Grenze einzuführen, die qualitätsorientiert auf die Sicherstellung einer zumindest durchschnittlichen pflegerischen Versorgung abzielt. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat im Vorfeld bereits ausführlich gegenüber der Landesregierung zum PpSG Stellung bezogen.

„Die Forderung des Bundesrats nach einem weiteren Orientierungswert, zusätzlich zu den Personaluntergrenzen, ist ein richtiges Signal. Noch besser wäre die Einführung von Pflegequalitätsgrenzen, die sich an echten Versorgungsergebnissen orientieren“, so Mai. Bislang sei die wissenschaftliche Grundlage bei den Überlegungen zu Personaluntergrenzen viel zu dünn. Wirtschaftliche und politische Interessen hätten bei der Sicherstellung von Pflegequalität nichts verloren. Sie wären zu meist schädliche Einflüsse, die zur derzeitigen Lage in der Pflege entscheidend beigetragen hätten.

Die ausführliche Stellungnahme des Bundesrats macht auch deutlich, wie sich die politische Beteiligung von Pflegekammern in den Ländern bereits auf die Willensbildung im Bund auswirkt. Den Menschen ist mittlerweile sehr bewusst, dass unser Pflegesystem nicht weiter ein Spielball finanzieller Interessen bleiben kann. Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine gute pflegerische Versorgung bei Krankheit und im Alter“, so Mai abschließend.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Oliver Weidig.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)