„Wir unterstützen das von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) veröffentlichte Eckpunkte-Papier für eine bedarfsgerechte Pflegepersonalausstattung und -finanzierung. Für einen Schulterschluss mit der Pflege ist die Implementierung eines pragmatischen Denkansatzes längst überfällig. Hierfür ist ein Instrument zur Definition des notwendigen Pflegebedarfes unabdingbar. Dieses muss sich an die anerkannten Standards einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung orientieren. Zudem muss das Instrument den notwendigen Pflegebedarf für das gesamte Krankenhaus definieren, sodass also ein Ganzhausansatz gilt. Die eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen können lediglich als unzulängliches Provisorium bezeichnet werden, wenn überhaupt. Sie haben sich längst als bürokratisches Monster entpuppt und sollten durch ein neues System der Bemessung schnellstmöglich überwunden werden. Ein neuer, zukunftsweisender und professionsunterstützender Ordnungsrahmen für die Weiterentwicklung der Pflegepersonalbesetzung außerhalb des DRG-Systems ist hierfür eine zwingende Voraussetzung“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Das von der DKG veröffentlichte Papier beinhaltet Maßnahmen, mit denen künftig die Basis für eine Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes gelegt werden soll. Dazu gehört auch die vollständige und tarifgerechte Finanzierung der Personalkosten und eine Abkehr vom bisherigen Finanzierungsprinzip im Rahmen der DRGs. Insgesamt müsse es laut Mai weitreichende Reformen geben, um die bessere Pflegepersonalbemessung mit einer höheren Attraktivität des Berufes zu koppeln.
„Wir stehen hinter dem Appell der DKG, dass sowohl die Ausbildung als auch das Studium refinanziert werden müssen. Insgesamt müssen hier Maßnahmen umgesetzt werden, um den Pflegeberuf für Berufseinsteiger und für erfahrene Pflegefachkräfte attraktiver zu machen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass sich Pflegefachkräfte nicht mehr pflegefernen Tätigkeiten widmen müssen. Längerfristig würde dies zu einer weiteren Abwertung der Pflege als Profession führen, was an dieser Stelle niemand ernsthaft wollen darf. Daher geht ein Appell der Landespflegekammer auch an die Verantwortlichen in den Einrichtungen, derartige Tätigkeitsrückverlagerungen zu verhindern! Die im Papier enthaltenen Punkte wie etwa verlässliche Arbeitszeiten und der Abbau bürokratischer Vorgaben müssen genauso zur Selbstverständlichkeit werden. Bei der Vergütung pochen wir nach wie vor auf ein refinanziertes Brutto-Einstiegsgehalt von 4.000 € im Monat sowie ähnliche Regelungen für die anderen Bereiche, in denen berufliche Pflege stattfindet. Nur so können wir dem Pflegenotstand längerfristig entgegenwirken“, so Mai abschließend.
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Oliver Weidig und Nina Benz.