GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft präsentieren Konzept für Sonderprämien in Krankenhäusern – Debatten um faire Lohnstrukturen dürfen nicht vom Tisch sein
„Grundsätzlich begrüßen wir das Konzept des GKV-Spitzenverbands und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Auszahlung der Corona-Sonderprämien für Pflegepersonal in Krankenhäusern. Allerdings bezweifle ich, dass die geplanten 100 Millionen Euro hierfür ausreichen werden. Wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schon ein Vorschlag zur Ausweitung der Prämienauszahlung präsentiert wird, dann muss dieser auch den Anspruch jeder gefährdeten Pflegefachperson abdecken. Wie auch in der Altenpflege muss daher die Auszahlung von 1.000 Euro an alle Betroffenen in den Kliniken garantiert werden. Darüber hinaus rufen wir die einzelnen Bundesländer dazu auf, die Aufstockung von 500 Euro zusätzlich in Gang zu setzen. Das wäre ein erster wichtiger Schritt, um den tagtäglichen Einsatz der Pflegefachpersonen in Krankenhäusern zu honorieren. Es hätte von Anfang an keine Selektion bei der Auszahlung von Sonderprämien in der beruflichen Pflege geben dürfen. Bei richtiger Umsetzung mit ausreichenden finanziellen Mitteln kann wenigstens dieses Versäumnis aus der Welt geschafft werden“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben gemeinsam ein Konzept für eine Corona-Sonderprämie für beruflich Pflegende in Krankenhäusern erarbeitet und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt. Dieses sieht die Bereitstellung von 100 Millionen Euro für die Auszahlung der Sonderboni von bis zu 1.000 Euro an durch COVID-19 besonders belastete Pflegefachpersonen vor. Die Auswahl der anspruchsberechtigten Pflegefachpersonen und die Festlegung der individuellen Prämienhöhe für jede Pflegefachperson erfolgt durch die Krankenhausträger in Abstimmung mit der Vertretung der Mitarbeiter.
„Wir dürfen jetzt nicht den Fehler machen und uns durch die einmalige Auszahlung von Sonderprämien abspeisen lassen. Es muss den Verantwortlichen weiterhin klar sein, dass bei der Umsetzung von fairen Lohnstrukturen in der beruflichen Pflege kein Weg an einem Mindestgehalt vorbeiführt. Da reicht es nicht, wenn wir einfach nur zu den „Corona-Helden“ gezählt werden und uns auf die Schulter geklopft wird. Auch in pandemiefreien Zeiten haben Pflegefachpersonen permanente und monetäre Wertschätzung verdient. Die fängt für mich weiterhin mit 4.000 Euro für vollzeitbeschäftige Pflegefachperson an und hört erst mit einem flächendeckenden und allgemein verbindlichen Tarifvertrag auf“, sagt Mai.
Hintergrund: Mittlerweile wurden in allen Bundesländern umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Verlangsamung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus getroffen. Die Zahl der in Rheinland-Pfalz bestätigten Fälle ist mittlerweile auf 9.212 (Stand: 03.09.) gestiegen.
Die Landespflegekammer steht in engem und ständigen Austausch mit sämtlichen relevanten Stellen und Behörden zur aktuellen Lage. Das gemeinsame Ziel aller Anstrengungen ist es, die aktuelle Lage laufend zu bewerten und Maßnahmen zu treffen, die die adäquate Versorgung im Gesundheitswesen kurz-, mittel- und langfristig sicherstellen.
Als Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben wir eine Task-Force einberufen, die insbesondere die Situation in den Pflegesettings laufend analysiert und Maßnahmen mit den Partnern in Rheinland-Pfalz und auf der Bundesebene abstimmt. Schwerpunkte sind derzeit die Versorgungslage innerhalb des Gesundheitswesens, Sonder-Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegefachpersonen und die Sicherstellung der personellen Ressourcen in der pflegerischen Versorgung.