Erhebliche Mehrbelastungen für Pflegefachpersonen müssen vermieden werden
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurde zur Existenzsicherung der Krankenhäuser als auch zur Sicherstellung der Versorgung von kritisch erkrankten Patienten ein Krankenhausrettungsschirm eingerichtet. Dieser stellt sicher, dass die Personalkosten, die den höchsten Anteil der Krankenhauskosten ausmachen, ebenso wie die weitgehend fixen Kosten der Krankenhäuser, finanziert werden. Trotz der immer noch hohen Fallzahlen an Covid-Patienten und den gleichzeitig infektionsbedingten, hohen Ausfallquoten an Mitarbeitenden, läuft der Krankenhausrettungsschirm zum 18. April aus. Eine Verlängerung ist derzeit aufgrund der fehlenden Einigung zwischen Gesundheits- und Finanzministerium nicht in Sicht. Hierzu Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer:
„Das Auslaufen des Rettungsschirms führt durch die finanziellen Auswirkungen für die dringend benötigten Krankenhäuser zu einer erheblichen Mehrbelastung für die beruflich Pflegenden in diesen Einrichtungen. Denn um die Finanzierungsbasis zu sichern, werden die Einrichtungen direkt nach Ostern gezwungen sein, die Fallzahlen deutlich zu erhöhen.“ Und weiter: „Während die zuständigen Entscheidungsträger bei ihren Familien das Osterfest begehen, schleppen sich die noch verbliebenen Pflegefachpersonen sowie viele weitere Krankenhausbeschäftigte in den Feiertagsdienst, um wenigstens das Nötigste noch zu erledigen. Der bestehende Personalausfall und die zahlreichen unbesetzten Stellen haben vielerorts zu einer unerträglichen Arbeitsbelastung geführt, die nun Gefahr läuft, sich noch weiter zu erhöhen. Die Folge ist eine weitere Befeuerung der desolaten Lage in weiten Teilen der gesundheitlichen Versorgung. Es besteht dringender Handlungsbedarf für die Entscheidungsträger im Bund, wenn man den Zielen der Ampelkoalition, die Pflege nach vorne zu entwickeln, tatsächlich folgen möchte. Die Ankündigungen der Ampel-Koalition, die Pflege deutlich nach vorne zu entwickeln werden dadurch Makulatur, vielmehr wird das Gegenteil erreicht. Um die Belastung für das Pflegepersonal nicht noch weiter zu eskalieren, empfehlen wir daher mit Nachdruck schnellstmöglich die Weiterführung des Krankenhausrettungsschirms, analog der Regelungen im Altenhilfebereich oder in der Eingliederungshilfe bis mindestens 30.06.2022. Alles andere ist unverantwortlich“, so Mai.
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben Pflegefachpersonen im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 7. September 2021 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Vizepräsidentin ist Andrea Bergsträßer. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Professorin Dr. Brigitte Anderl-Doliwa, Liesa Bach, Christoph Becker, Nina Benz, Silke Präfke, Marcel Schäfer und Sebastian Tensing.