Die Corona-Pandemie konfrontiert uns mit unerwarteten Herausforderungen. Das betrifft neben den Erkrankten besonders stark die Menschen, die im Gesundheitssystem – insbesondere in der Pflege – arbeiten.
Heute, am 1. April 2020 beginnen an vielen Schulen die ersten Ausbildungen nach dem neuen Pflegeberufegesetz. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die besonderen Verpflichtungen gegenüber den Lernenden der Pflege in der praktischen und theoretischen Ausbildung hin.
„Besonders zu schützen sind in der gegenwärtigen Situation Auszubildende und Studierende in den Gesundheitsberufen, denn sie teilen zwar die Motivation für den Beruf, verfügen aber noch nicht über alle erforderlichen Kompetenzen. Hier steht die Berufsmotivation der Lernenden möglicherweise dem Selbstschutz, aber auch der Versorgungsqualität im Wege,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
„Der Ausbildungsgrundsatz, dass Lernende nur mit Aufgaben betraut werden dürfen, die ihrem Ausbildungsstand entsprechen und die der Erreichung des Ausbildungszieles dienen, gilt in der gegenwärtigen Situation ganz besonders. Das bedeutet: Anleitung am Praxisort und in geeigneter Form Begleitung durch die Schulen sind auch in der Pandemie zu gewährleisten. Lernende dürfen nur dann in der Praxis eingesetzt werden, wenn die Praxisanleitung sichergestellt ist und eine Überforderung sicher verhindert werden kann. Und sie müssen angesichts der besonderen Belastungen im Praxiseinsatz durch die Schulen begleitet und betreut werden. Lernende sollten zudem bevorzugt in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie weniger COVID-19-Erkrankte antreffen.
Wir fordern, neue Auszubildende nicht ohne vorherigen vorbereitenden theoretischen Unterricht in der Praxis einzusetzen. Es wäre die schlechteste Lösung, die in diesem Frühjahr neu antretenden Auszubildenden bzw. Studierenden ohne Vorbereitung direkt in die pflegerische Praxis zu schicken. Damit provoziert man Ausbildungsabbrüche bis hin zum Ausstieg aus der Ausbildung vor deren Beginn.“
Für die theoretische Ausbildung fordert der DBfK, dass alle Schulen und Hochschulen Fernlernangebote entwickeln. Die Schulbehörden der Länder müssen die Schulen und Lehrenden hierbei mit Infrastruktur und Know-how unterstützen.
Die gesetzlichen Anforderungen an Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis müssen nach der Pandemie unter Abwägung zwischen Sicherung des Ausbildungserfolges und Vermeidung von Nachteilen für die Lernenden insbesondere in Bezug auf die Abschlussprüfung entsprechend interpretiert werden.