DE: Arbeitgeber müssen Prämie zahlen – Zur Not aus eigener Tasche!

4. August 2020 | Covid19, News Deutschland | 0 Kommentare

Bislang haben erst 294 Pflegeeinrichtungen und -Dienste in Schleswig-Holstein die Corona-Prämie für 5.763,8 Vollzeit-Äquivalente beantragt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor. Diese Zahlen beziehen sich auf die Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Ostholstein. Ob die übrigen Einrichtungen noch keinen Antrag auf Auszahlung gestellt haben, gehe aus der Kleinen Anfrage nicht hervor, heißt es auf der Website der SPD-Abgeordneten Birte Pauls.

„Alle Arbeitgeber in der Altenpflege sind gesetzlich verpflichtet, die Prämie an ihre Mitarbeiter zu zahlen“, betont Frank Vilsmeier, Vizepräsident der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. „Wenn sie es versäumt haben, die Prämie zu beantragen, müssen sie die 1.000 Euro aus eigener Tasche zahlen.“ Die Prämie sei spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung auszuzahlen.

Sollte die Prämie im Juli nicht gezahlt worden sein, empfiehlt Vilsmeier zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber über die möglichen Gründe zu suchen, denn es könne sein, dass es plausible Gründe für eine verzögerte Auszahlung gibt. „Zeigt sich, dass der Arbeitgeber nicht gewillt ist, die Prämie auszuzahlen oder auch nicht gewillt ist, den eigenen Anspruch auf Vorauszahlung geltend zu machen, sollten die Betroffenen ihren Rechtsanspruch schriftlich einfordern.“

Die Pflegeberufekammer hat dazu ein Musterschreiben aufsetzen lassen und stellt es seinen Mitgliedern auf Anfrage gerne zur Verfügung. Auch können sich die Betroffenen bei Problemen oder Unklarheiten an die Kammer wenden: info@pflegeberufekammer-sh.de

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)