„Die vollständige Refinanzierung jeder Pflegestelle mit direktem Patientenkontakt im Krankenhaus ist absolut begrüßenswert. Mit dieser Maßnahme wird endlich eine Kernforderung der Landespflegekammer umgesetzt. Jedoch im Bereich der ambulanten Pflege bewegt sich leider noch gar nichts. Gerade hier erwarte ich noch eine deutliche Nachbesserung. Die ambulante Pflege darf nicht abgehängt werden und zu einer Pflege zweiter Klasse werden.“, bewertet Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer, den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG).
Den Entwurf des PpSG hatte am gestrigen Mittwoch das Bundeskabinett passiert und soll – nachdem der Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben – ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Neben einer vollständigen Refinanzierung jeder zusätzlichen Pflegestelle im Krankenhaus durch die Kostenträger (GKV und PKV) sollen unter anderem 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege geschaffen werden und diese von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Darüber hinaus ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket geplant, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dies reicht von einer Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung bis hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
„Dieser Gesetzesentwurf ist für das Pflegepersonal im Krankenhaus ein gutes Signal, doch die 13.000 zusätzlichen Pflegestellen in der stationären Altenpflege sind immer noch deutlich zu wenig. Darüber hinaus sind in diesem Entwurf einige Passagen klar zum Nachteil des Personals enthalten. Es zeigt sich offensichtlich, dass möglicherweise auf Bestreben starker Lobbyvertretungen einige Öffnungsklauseln aufgenommen wurden, die so nicht zu akzeptieren sind“, so Markus Mai. Der Präsident spielt damit auf eine Regelung an, wonach Einrichtungen, die sich nachweislich bemüht haben Fachpersonal zu finden auch Pflegehilfskräfte einsetzen können. Der Gesetzentwurf sieht bei dieser Regelung weder eine zeitliche, noch eine mengenmäßige Komponente vor, so dass diese Ausnahme mit wenig Aufwand zur Regel gemacht werden könnte. „Die zusätzlich geschaffenen Stellen werden zur Unterstützung der Behandlungspflege gebraucht, hier Pflegehilfskräften einzusetzen geht klar am Ziel vorbei, gefährdet die Versorgung und ist daher strikt abzulehnen.“, so Mai ganz klar.
Ambulante Pflege profitiert kaum vom Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Den größten Nachbesserungsbedarf des Entwurfs hat jedoch die ambulante Pflege. „Besonders enttäuscht bin ich über die Verbesserungen für die ambulante Pflege. Eine bessere Honorierung der Wegzeiten im ländlichen Raum ist gut und schön, entlastet die Kollegen aber nur minimal. Dieser Bereich der Versorgung müsste ebenfalls mit mehr Personal ausgestattet werden, ansonsten sehe ich schwarz für die Patienten die gerne in ihrem gewohnten Umfeld versorgt werden wollen. Wenn hier keine rasche Änderung eintritt, werden die Kollegen – verständlicherweise – in Bereiche der Pflege abwandern, die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz profitieren und eine ambulante Versorgung wird schon kurzfristig eine akute Versorgungssicherheit gefährden kann.“, kommentiert Mai abschießend den Gesetzesentwurf.
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Oliver Weidig.