„Seit Januar gelten nun schon die vom Bundesgesundheitsministerium eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen, bereits im Februar hatten wir eine erste Zwischenbilanz gezogen: Durch den Gesetzesvorstoß ist ein zusätzlicher administrativer Aufwand entstanden, die Kosten schlagen den Nutzen eindeutig. Insbesondere die starre, nicht an den jeweiligen Versorgungsbedarfen orientierte Struktur ist absolut nicht hilfreich und führt zu Fehlversorgung und zusätzlichen Risiken. Wie so oft steckt auch hinter der Einführung von Personaluntergrenzen ein guter Wille, das Konzept wurde jedoch schlichtweg nicht zu Ende gedacht. Die Einführung weiterer pflegesensitiver Bereiche, wie sie bereits vorgesehen ist, lehnen wir daher absolut ab! Wir setzen uns hier alternativ für krankenhausweite Perspektiven ein und somit für den Ganzhausansatz, damit die gesamte Pflege im Krankenhaus abgedeckt wird, so wie es auch schon im Pflegestärkungsgesetz vorgesehen ist. Mit diesem Ansatz ist eine flexiblere Steuerung anhand der jeweiligen Versorgungssituation besser möglich“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Bei der 16. Vertreterversammlung in Budenheim griff Mai auch Themen wie die „Konzertierte Aktion Pflege“ und das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz für höhere Löhne in der Alten- und Krankenpflege auf. Vergangenen Mittwoch billigte das Kabinett einen Entwurf, durch den Gewerkschaften und Arbeitgeber Tarifverträge aushandeln können. Ein solcher kann anschließend von der Bundesregierung allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklärt werden. Kritisch zeigt sich Mai dabei insbesondere gegenüber der Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Altenpfleger in Deutschland sollten mindestens 2.500 Euro verdienen.
„Hier fordern wir Aufklärung, da sich diese Angabe hoffentlich auf ein monatliches Nettogehalt bezieht. Alles andere wäre sehr enttäuschend, da gerade ein Gesetz zur Realisierung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages eine würdevolle Vergütung in der professionellen Pflege zur Folge haben sollte. Ansonsten sind die Ambitionen der politischen Akteure als sehr widersprüchlich zu sehen. Auf der einen Seite für ein solides Vergütungsmodell zu kämpfen und auf der anderen Seite 2.500 Euro als Bruttogehalt vorzuschlagen schließt sich für uns definitiv aus. Insgesamt sprechen auch wir uns natürlich für die Einführung allgemein verbindlicher Tarifverträge aus und erhoffen uns nun, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber diesen Gesetzesentwurf als Basis für faire Verhandlungen nutzen um angemessene Vergütungsstrukturen in der gesamten beruflichen Pflege zu schaffen“, so Mai.
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Oliver Weidig und Nina Benz.