Als akademische Fachgesellschaft für Intensivpflege des Deutschen Netzwerks APN & ANP g.e.V. begrüßen wir die inhaltliche und konstruktive Auseinandersetzung von Bundesgesundheitsminister Spahn mit der Versorgungssituation beatmeter (Langzeit-) Intensivpflegepatienten in allen Sektoren des Gesundheitswesens.
Die vulnerable Patientengruppe von beatmeten Menschen, die eine intensivpflegerische Betreuung benötigt, bedarf einer hochqualifizierten, auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Fachpflege. Zur Durchführung eines individuellen, mit dem Patienten kommunizierten Pflegeprozess ist es unabdingbar, die Qualitätsanforderungen für die außerklinische Intensivpflege zu erhöhen und zugleich die Überprüfbarkeit der erbrachten Leistungen zu visualisieren.
Die Ausdehnung des Leistungsanspruches für die außerklinische Intensivpflege auf den SGBV- Bereich ist von unserem Standpunkt aus sinnvoll. Auch die interprofessionelle Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachärzt/innen kann nur von Vorteil sein. Jedoch wird im Referentenentwurf außer Acht gelassen, dass die Intensivpflege, wie das Wort es bereits beinhaltet, ein pflegerischer Spezialbereich ist, der das Fachgebiet qualifizierter, speziell weitergebildeter Intensivfachpfleger/innen beschreibt. Im neuen Pflegeberufegesetz von 2017, welches zum 01.01.2020 umgesetzt wird, ist der Pflegeprozess als Vorbehaltsaufgabe der Pflegefachpersonen festgelegt worden. Fachliche Weiterqualifizierung und akademische Abschlüsse in der Pflege führen in diesem Zusammenhang zu einer Erweiterung des Handlungsfeldes auf dem entsprechenden Qualifikationsniveau, ausgerichtet an den Inhalten der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme. Darum stellt sich hier die Frage, warum ausschließlich Fachärzte außerklinische Intensivpflege verordnen sollen? Intensivpflege ist ein rein pflegefachliches Tätigkeitsfeld von hochqualifizierten Intensivpflegeexperten auf Masterniveau, sowie Intensivfachpfleger/innen mit 2-jähriger Weiterbildung nach Landesrecht entsprechend der jeweiligen Qualifikation. Dieses Fachgebiet muss dringend mit der entsprechenden Handlungsautonomie, einer angemessenen Abrechenbarkeit und haftungsrechtlicher Sicherheit ausgerüstet werden.
Da Intensivfachpflegekräften, egal wie hochwertig sie sich weiterqualifiziert haben, trotz ihrer hohen fachlichen Qualifikation und Kompetenz im deutschen Gesundheitswesen bisher kein eigenverantwortlicher Handlungsspielraum eingeräumt wird, stellt sich die Frage, warum die pflegerische Berufsgruppe nun dafür verantwortlich sein soll, dass Beatmungszeiten in der außerklinischen Intensivpflege unnötig in die Länge gezogen werden (Bundesgesundheitsministerium 2019, Ärzteblatt 2019). Ohne ärztliche Anordnung darf bisher keine Pflegefachkraft eigenständig handeln. Die Ursache dieser bestehenden Fehlversorgung liegt darin, dass hochqualifizierte Experten für Intensivpflege nicht in den Versorgungsprozess einbezogen werden und eben kein eigenständiges Handlungsfeld haben.
Entwöhnungspotential eines Beatmungspatienten/in kann nur im kontinuierlichen Kontakt und Training im Rahmen der intensivfachpflegerischen Versorgung ermittelt und angepasst werden. Dies erfordert eigenständige Handlungsspielräume in der Intensivfachpflege, damit jederzeit eine adäquate Reaktion auf die jeweilige Patientensituation möglich wird.
Auf der Grundlage des internationalen Intensivpflegekompetenzrahmens der European federation of Critical Care Nursing association (EfCCNa) kann ein spezialisiertes Tätigkeitsprofil für Intensivfachpflegekräfte auf Masterniveau (DQR 7) erstellt werden, das einen eigenständigen intensivfachpflegerischen Handlungsspielraum beschreibt, der die ganzheitliche Betreuung der meist multimorbiden beatmungsabhängigen Intensivpatienten im Weaning-Prozess sichert. Die komplexe Patientensituation erfordert einen Pflegeprozess, der die Beatmungssituation nicht isoliert betrachtet, sondern die gesamte Patientensituation in den Blick nimmt und dabei alle Organsysteme und individuellen Bedürfnisse des Intensivpatienten berücksichtigt. In diesem Prozess wird durch kritisches Denken auf der Grundlage von Fachwissen und Erfahrung externe Evidenz mit interner Evidenz verbunden und auf die komplexe Patientensituation angewendet.
Auch Intensivfachpflegekräfte mit einer 2-jährigen Fachweiterbildung für Intensivpflege nach jeweiligem Landesrecht besitzen berufliche Kompetenzen, die ihnen eine eigenverantwortliche Steuerung von Prozessen in der Pflege von Beatmungspatienten ermöglicht. Sie sind komplexen Situationen mit häufigen Veränderungen gewachsen und können umfassende fachliche Aufgaben- und Problemstellungen in der Intensivpflege planen, bearbeiten und evaluieren. (DQR 6) Ein entsprechendes selbständiges und eigenverantwortliches Handlungsfeld wird in der S2-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronisch respiratorischen Insuffizienz“ der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. bereits vorgestellt und auch gefordert.
Es ist an der Zeit eine Neuorientierung im deutschen Gesundheitswesen in Bezug auf ein er- weitertes autonomes Handlungsfeld in der Intensivpflege herbeizuführen.
Hochspezialisierte Intensivpflegefachkräfte mit akademischem Masterabschluss für eine erweiterte pflegerische Expertise im Sinne von Advanced Practice Nursing als auch spezialisierte Intensivfachpflegekräfte nach 2-jähriger Weiterbildung müssen die Möglichkeit bekommen, sich mit ihrem Wissen, ihren Kompetenzen und Fähigkeiten verantwortungsvoll in den Versorgungsprozess ein- zubringen.
Im Sinne des WHO-Regionalbüros in Europa empfiehlt die Akademische Fachgesellschaft Critical Care des Deutschen Netzwerkes APN & ANP g.e.V. das Gesundheitssystem aus dem Blickwinkel des Betroffenen zu betrachten und alle Gesundheitsprofessionen aktiv an der Versorgung zu beteiligen. Dies bedeutet, wie es in den aktuellen „strategischen Leitlinien für das Pflege- und Hebammenwesen im Einklang mit den Zielen von Gesundheit 2020“ verdeutlicht wird, das Potential und die Ressourcen der pflegerischen Berufsgruppe umfassend in den Versorgungsprozess zu implementieren. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen bereits in seinen Gut- achten 2007, 2009 und 2014. Nur mit einem solchen Perspektiv- und Paradigmenwechsel in der Intensivpflege kann die evidenzbasierte Versorgungskontinuität in diesem sensiblen Be- reich des Gesundheitswesens aufrechterhalten und deutlich verbessert und gesichert werden.
Wir schlagen daher vor, die Regelung des Artikel 1 im Hinblick auf den §37c derart zu ergänzen, dass auch akademisierte Intensivpflegefachkräfte (APN) Verordnungen bzw. Weiterverordnungen von außerklinischer Intensivpflege neben den in der regierungsamtlichen Begründung aufgelisteten Facharztgruppen vornehmen können. Weiterhin empfehlen wir im Hin- blick auf die Versorgungsqualität in Wohngemeinschaften und stationären Pflegeeinrichtungen die Verantwortung für die pflegerische Versorgung der beatmeten Menschen zwingend an eine Kompetenz mit Intensivfachpflegeniveau zu binden.
Das Beispiel der außerklinischen Intensivpflege zeigt deutlich, dass sowohl sektorenübergreifende Versorgungswege geschaffen werden müssen, als auch Wege für einen konstruktiven interprofessionellen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen beteiligten Professionen.
Als Ansprechpartner zur Entwicklung erweiterter pflegerischer Handlungsfelder in der Intensivpflege stehen die Mitglieder der Akademischen Fachgesellschaft Critical Care des Deutschen Netzwerks APN & ANP g.e.V. gerne zur Verfügung. Als Pflegeexpert/innen für Intensiv- pflege auf Masterniveau erwarten wir als Vertreter/innen der pflegerischen Profession, an der Ausarbeitung von Richtlinien zur Verordnung, Struktur und Qualitätsverbesserung in der außerklinischen Intensivpflege durch den GBA einbezogen zu werden und maßgeblich beteiligt zu werden.
Frankfurt, den 05.09.2019
Kontakt:
Deutsches Netzwerk APN & ANP g.e.V. – AFG Critical Care Präsidentin: Christa.Keienburg@dnapn.de
Sabrina.Pelz@dnapn.de
Autoren:
- Christa Keienburg M.Sc. APN (RN) Pflegexpertin für Intensivpflege (Präsidentin der AFG-Critcal Care)
- Susanne Krotsetis RN CCRN M.Sc. Critical Care
- Sabrina Pelz M.Sc. APN Critical Care
- Anne Schmitt M.Sc. APN Pädiatrische Intensivpflege
- Janina Lang M.Sc. APN Paediadric Nursing, Case Managerin DGCC
- Daniela Steinhaus RN M.Sc. APN
- Martin Jentzsch Dipl. Pflegewirt (FH) RN
- Karin Eder M.Sc. APN (RN) akadem. Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege
- Anja Albers cand. M.Sc. APN
- Martina Behnke cand. M.Sc. APN
- Michael Tesar DGKP
Literaturhinweise:
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- SVR (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen) (2014): Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche. URL: https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/2014/SVR-Gutachten_2014_Kurzfassung_01.pdf letzter Zugriff 25.08.2019
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