CH: Newsletter an Mitglieder vom 9. April: Corona Pandemie – Informationen und Angebote

11. April 2020 | News Schweiz | 0 Kommentare

Der SBK unterstützt seine Mitglieder auf verschiedenen Ebenen in der Corona-Krise. Mehr über neue Entwicklungen und Angebote im heutigen Newsletter: Grussbotschaft von Sr: Liliane Juchli, Sistierung Arbeitsgesetz, Medienpräsenz des SBK, psychologische Beratung für Mitglieder, Lohnempfehlungen für Studierende im Covid-19-Einsatz uwm.

Grussbotschaft von Sr. Liliane Juchli

Sr. Liliane Juchli richtet sich in einer Oster-Grussbotschaft an alle Pflegenden, die direkt oder indirekt von der Corona-Pandemie betroffen sind. „Die Pflege steht mittendrin und die Welt weiss, dass ohne sie nichts mehr geht…“, so die Worte von Sr. Liliane Juchli an die Pflegenden. Hören Sie die ganze Botschaft von Sr. Liliane und lassen Sie sich von der Grand Dame der Pflege in den deutschsprachigen Ländern ermutigen und inspirieren!

Sistierung des Arbeitsgesetzes in Spitalabteilungen

Nach seiner Intervention beim Bundesrat beantragte der SBK zusammen mit dem Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao) und Gewerkschaften beim Bundesrat, die Sistierung des Arbeitsgesetzes in der COVID-19 Verordnung aufzuheben. Eine pauschale Ausserkraftsetzung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ist für die unterzeichnenden Verbände so nicht hinnehmbar. Das Pflegepersonal ist bereit, Ausserordentliches zu leisten. Aber gerade in Situationen enormer Belastung braucht es einen konsequenten Gesundheitsschutz. Trotz Umstellung auf den Zweischichtbetrieb halten sich viele Arbeitgeber an das Arbeitsgesetz. Es ist nicht akzeptabel, dass viele Spitäler die Verordnung zum Anlass nehmen, die Arbeits- und Ruhezeiten auszuhebeln. Die Medienmitteilung der Verbände finden Sie hier.

SBK, VPOD und SYNA sind ebenfalls mit dem Spitexverband Schweiz und Curaviva im Kontakt, um Leitplanken für den Arbeitnehmerschutz in betroffenen Institutionen zu prüfen.

Starke Medienpräsenz des SBK

Seit dem 16. März 2020 stehen die Telefone von Sophie Ley (SBK Präsidentin) und Yvonne Ribi (SBK Geschäftsführerin) nicht mehr still. Die zahlreichen Anfragen der Journalisten lösten bis zum 6. April 2020 rund 20 Berichte in Medien wie 20Minuten, die Zeit, Blick, Sonntags Zeitungen, Tages Anzeiger, NZZ und vielen Online-Medien aus. Hinzu kamen Radiosendungen auf SRF1, im italienischen Radio, Radio Fribourg und RTS sowie Fernsehdokumentationen auf SRF. Zudem vermittelte der SBK Expertinnen für Diskussionsendungen. Die Probleme in der Pflege haben bereits vor der Corona-Pandemie bestanden und die Solidarität mit den Pflegenden ist auch danach wichtig, so das Fazit aus vielen Berichten.

Psychologenverband bietet SBK-Mitgliedern Hilfe an

Der Verband der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (SBAP) bietet rasche Unterstützung, in Form von einem Beratungsgespräch an, wenn Pflegefachpersonen an ihre Grenzen kommen.
Falls Sie an Ihrem Arbeitsort keine psychologische Unterstützung (CareTeam, Helpline etc.) haben oder wenn Sie sich neutrale und professionelle, psychologisch Hilfe holen möchten, bieten Mitglieder vom SBAP, Psychologinnen und Psychologen, einBeratungsgespräch von 60-90 Minuten kostenlos anFalls Sie weitere Gespräche benötigen, kann dies individuell mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin geklärt werden.
Dieses Angebot ist SBK-Mitgliedern vorbehalten. Sie finden die Vorgehensweise im Newsletter, der Ihnen heute an Ihre Mailadresse geschickt wurde.

Lohnempfehlungen für Studierende im Covid-19 Einsatz

Viele Studierende HF/FH und Lernenden FaGe informierten den SBK, dass es im ausserordentlichen Covid-19 Einsatz Unsicherheiten betreffend ihre Entlöhnung gibt. Für den SBK ist klar: Entscheidend ist, ob der Einsatz als Praktikum zählt. Das heisst die Lernbegleitung zur Erreichung der Praktikumsziele ist vollumfänglich garantiert. In diesem Fall ist der Praktikumslohn gerechtfertigt. Werden Studierende/Lernende hingegen für einen eigenständigen Arbeitseinsatz verpflichtet, so haben sie auf einen höheren Lohn Anspruch. Hierzu hat der SBK für Lernende und Studierende Lohnempfehlungen abgegeben und ihnen erklärt, dass sie mit ihrer Schule und/oder mit ihrem Arbeitgeber individuell ihre Situation klären müssen. Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt.

Existenzsicherung bei selbstständigen Gesundheitsfachpersonen

Der Bundesrat erlaubt es, selbstständig erwerbenden Gesundheitsfachpersonen – unter ihnen auch viele freiberufliche Pflegefachpersonen – ihre Praxen offen zu halten. Allerdings sind viele Patientinnen und Patienten so verunsichert, dass Termine abgesagt werden. Die Einnahmen bleiben aus, im schlimmsten Fall droht der Konkurs. Bisher schliesst der Bundesrat, diese selbständigen Fachpersonen von den Unterstützungsleistungen des Bundes aus. Gemeinsam mit 10 anderen Verbänden fordert der SBK den Bundesrat auf, dies zu ändern. Selbstständige sollen Zugang zu Erwerbsersatzleistungen haben.

Meldeplattform CIRRNET nutzen

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz öffnet das Meldeportal CIRRNET für alle Institutionen. Dadurch sollen Informationen zur Patientensicherheit auf nationaler Ebene gesammelt und an Fachkreise weitergeleitet werden. Die Erkenntnisse sollen dabei helfen, Fehler bei einer erneuten Pandemie zu vermeiden. Informationen können hier direkt in das Meldesystem eingegeben werden. Institutionen, die bereits Mitglied im CIRRNET sind, leiten ihre Meldungen auf dem üblichen Weg weiter.

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)