Ein vom BAG organisierter runder Tisch mit Vertretern der Leistungserbringer, Kantone und Gemeinden sowie Krankenkassen brachte keine Lösung. An einem Treffen diskutierte die «Task Force Pflegematerial» das weitere Vorgehen.
Laut zwei Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts sind die Krankenversicherer nicht befugt, die Kosten des Pflegematerials zu übernehmen, ausser dieses wird von den Patienten selber oder von nicht beruflich an der Pflege beteiligten Personen verwendet. Für freiberufliche Pflegefachpersonen, aber auch für Spitexorganisation und Heime sind die Konsequenzen der Urteile potenziell verheerend.
Um das drohende Chaos abzuwenden, organisierte das BAG am 11. April auf Ersuchen der Leistungserbringerverbände einen runden Tisch mit denselben sowie mit Vertretern der Kantone und Gemeinde sowie der Krankenkassen. Das BAG als Aufsichtsorgan der Krankenkassen vertrat klar die Meinung, dass die Kantone in der Pflicht seien. Die Kantone werden jedoch für Massnahmen – sprich eine Abgeltung der Mittel und Gegenstünde über die Restfinanzierung – Monate, wenn nicht Jahre brauchen. In der Zwischenzeit wird sich eine gewaltige Finanzierungs- und Versorgungslücke auftun.
Die Task Force Pflegematerial von SBK, Curacasa, der SBK-IG WundspezialistInnen und der Swiss Association for Woundcare SAfW traf sich am 24.4.18 in Olten. Anwesende WundspezialistInnen, die vom Entscheid besonders betroffen sind, wurden an diesem Anlass eingehender informiert. Anliegen und aktuelle Problematiken wurden von der Task Force aufgenommen und in die weiteren strategischen Überlegungen einbezogen. Diskutiert wurden zudem mögliche nächste Schritte, sei es auf politischer Ebene oder wann und wie der Gang an die Medien strategisch klug ist.
Weitere Informationen für betroffene freiberufliche Pflegefachpersonen unter diesem Link www.sbk.ch/dienstleistungen/freiberufliche-pflege/aktuelle-informationen.html