CH: Impfungen in sozialmedizinischen, sozialen und Gesundheitsinstitutionen – Information und Empfehlungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände

6. Januar 2021 | Covid19, News Schweiz | 0 Kommentare

Das Ziel der unterzeichnenden Organisationen in der Covid-19-Krise ist die Eindämmung der Epidemie, der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie die bestmögliche Behandlung, Pflege und Betreuung aller infizierten Personen. Zusätzlich zum weiterhin erforderlichen Einhalten der Hygienemassnahmen gibt es neu die Möglichkeit, schwere Erkrankungen durch eine Impfung gegen SARS-CoV-2 zu vermeiden. (1) Impfen ist nur eine Massnahme eines ganzen Bündels von Massnahmen gegen Covid-19, Maske tragen, Abstand halten und Hände waschen sind nach wie vor zentral für die Eindämmung der Epidemie.

Der Bund spricht kein Impfobligatorium aus, macht jedoch eine Impfempfehlung. Im Rahmen der Impfstrategie des Bundes sollen besonders gefährdete Personen und Gesundheits- und Betreuungspersonal, das mit diesen Personengruppen in engem Kontakt steht, zuerst die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Das BAG sieht folgende Impfstrategie (2) vor:

1. Besonders gefährdete Personen (ohne schwangere Frauen)

2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt / Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen

3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen

4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnern).

Der erste Covid-19 Impfstoff hat das Prüfverfahren durchlaufen und wird durch Swissmedic als sicher und wirksam beurteilt. Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben Impfempfehlungen herausgegeben.

Die Kosten für die Impfungen werden durch Bund und Kantone und der obligatorischen Krankenversicherung getragen.

Empfehlung

Die Verbände vertrauen auf das Zulassungsverfahren von Swissmedic und die Empfehlungen des BAG und der Eidg. Kommission für Impffragen (EKIF), dass der Impfstoff aufgrund der Daten wirksam, sicher und von guter Qualität ist. Sie begrüssen die Empfehlungen des Bundes und engagieren sich dafür, den Impfstoff für die Risikogruppen und das Gesundheits- und Betreuungspersonal zugänglich zu machen.

Empfehlungen zuhanden der Betriebe

• Die Covid-19 Impfungen dienen dem Selbstschutz für das Personal und sollte diesem zur Verfügung stehen. Es gilt, die individuellen Entscheide bezüglich Impfung der Mitarbeitenden zu respektieren. Von einer Anordnung von Covid-19 Impfungen raten die beteiligten Verbände ab. Dies u.a., auch weil noch nicht geklärt sind, wer haften würde, wenn nach angeordneter Impfung bei Mitarbeitenden in der Folge der Impfung Nebenwirkungen auftreten würden.

• Es gehört zur Aufgabe der Betriebe, über die Informationen der Behörden zu COVID-19 und den geplanten Impfungen zu informieren. Die Betriebe setzen sich dafür ein, dass Mitarbeitende sowie Bewohner/innen, Klient/innen und Patient/innen Zugang zum Impfstoff erhalten.

• Das Impfen soll während der Arbeitszeit erfolgen.

Entscheidung für oder gegen eine Impfung bei urteilsunfähigen Personen

Eine urteilsfähige Person muss ihre Zustimmung geben. Bei urteilsunfähigen Personen sind auch bei den Entscheiden bezüglich Covid-19 Impfungen die Bestimmungen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts einzuhalten, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretungen in die Entscheidung einzubeziehen.

Informationen

Informationen zur Organisation und der Durchführung erfolgen durch die Kantone. Laufend aktualisiert wird die Website des BAG zum Thema Covid-19 Impfen (Impfstrategie, Informationen für Gesundheitspersonal, Informationen für Bewohner/innen; Klient/innen und Patient/innen ) Coronavirus: Impfung

Kommunikationskampagne mit Informationen zum Impfen: Link


1 14.12.2020 Antwort BR Berset auf Anfrage von Weichelt-Piquet Manuela: Seit dem 16. März haben sich bereits 5000 Beschäftigte im Gesundheitswesen angesteckt. 301 mussten hospitalisiert werden

2 BAG und EKIF Covid-19-Impfstrategie (Stand 16.12.2020) https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/64533.pdf

 

 

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)