Neu gelten folgende Beiträge:
- KLV-A: CHF 76.90 pro Stunde
- KLV-B: CHF 63.00 pro Stunde
- KLV-C: CHF 52.60 pro Stunde
Die KLV-A und KLV-C-Beiträge ergeben ungerundete Beträge, wenn sie auf den Mindestansatz von fünf Minuten angewendet werden.
Das BAG hat daher folgende Rundungsregeln für gültig erklärt:
Pro Leistungsposition, also z.B. für 25 Minuten KLV-C-Leistungen, wird auf einen Rappen gerundet (CHF 0.01).
Die Rundung auf einen Fünf-Rappenbeitrag erfolgt beim Gesamtrechnungsbeitrag (z.B. Monats- oder 3-Monatsrechnung)
Hier finden Sie das aktuelle Rechnungformular mit den angepassten Berechnungsformeln