Gemeinsam die Krise überwinden
Applaus für Pflegende schallte am 20. März 2020 von Balkonen, Strassen und Plätzen. Das hilft zwar mit, die aktuelle Krise zu überstehen, doch alle wissen es: Applaus allein genügt nicht. Nach überstandener Krise muss Tacheles gesprochen werden. Die Pflege ist systemrelevant. Das haben nun hoffentlich alle verstanden. Wir erwarten, dass die Behörden, die Politik und die Arbeitgeber uns in unserem Kampf gegen den Pflegenotstand unterstützen. Doch in diesen Tagen geht es nun darum, dass alle Kräfte dafür eingesetzt werden, diese Krise zu überwinden – gemeinsam! Das Überleben vieler Menschen hängt davon ab. Die Zeit für den Arbeitskampf wird kommen – wir zählen auf Sie und auf die Solidarität der Bevölkerung.
Knappes Schutzmaterial
Für den Schutz der vulnerablen Personen und der Gesundheitsfachpersonen ist genügend Schutzmaterial unbedingt nötig. Schutzmasken fehlen vor allem im ambulanten Bereich. Der SBK hat bereits zweimal auf höchster Ebene interveniert und die Situation dargelegt. Wichtig ist: Die Verteilung der Schutzmasken erfolgt über die Kantonsapotheker. Für den Einsatz von Schutzmaterial in Spitälern wird auf die betrieblichen Vorgaben der Spitalhygiene verwiesen. Auch Spitex- und Heim-Angestellte informieren sich über die Hygieneverantwortlichen in ihrer Organisation. Die Freiberuflichen informierte der SBK mit dem Newsletter vom 20. März 2020. Generelle «Empfehlungen zur Anwendung Schutzmaterial» finden Sie hier.
Arbeitsgesetz ausser Kraft – SBK verlangt Leitplanken
In vielen Spitalabteilungen sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu den Arbeits- und Ruhezeiten seit dem 21. März 2020 so lange sistiert, wie es die ausserordentliche Lage erfordert. Um Klarheit zu erlangen, wie die Spitäler dennoch den Gesundheitsschutz des Personals und ausreichende Ruhezeiten gewährleisten wollen, ist der SBK gemeinsam mit dem Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte (VSAO) an den Bundesrat sowie zusätzlich an den Spitalverband H+ gelangt. Ausfälle beim Gesundheitspersonal hätten gravierende Folgen für die Patientenversorgung und der Schutz des Personals steht für die Verbände an erster Stelle.
Coronavirus und Arbeitsrecht
Darf mir mein Arbeitgeber während der Corona Pandemie andere Aufgaben zuweisen? Ich finde keine Betreuung für meine Kinder und muss zuhause bleiben, erhalte ich meinen Lohn weiter? Beschäftigen Sie Fragen rund um Ihre Rechte als Arbeitnehmerin? Der SBK hat die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet sie kurz und klar hier.
Zusätzliches Pflegepersonal werben
Der SBK unterstützt die Kantone bei der Suche nach zusätzlichem Pflegepersonal, indem er kantonsspezifisch Mailversände über seine Adressdatenbank organisiert. Aktuell läuft diese Rekrutierung über die kantonalen Krisenstäbe. Es gibt verschiedene Plattformen, auf denen man sich eintragen kann. Der SBK ist beispielsweise mit Carenow im Gespräch und klärt eine Zusammenarbeit ab.
Einige Kantone werden alle Personen, die eine Pflegeausbildung haben, auffordern, sich zu melden. Der SBK empfiehlt Ihnen, diesem Aufruf zu folgen und dann mit den Verantwortlichen individuell einen möglichen Einsatz zu planen. Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören, teilen Sie dies den Verantwortlichen sofort mit.
Einsatz von Studierenden Pflege HF/FH und Lernenden FaGe
Auf allen Ebenen ist man gefordert, das Fachpersonal aufzustocken, damit unser Gesundheitssystem den Belastungen standhält. Verschiedene Kantone wollen oder haben bereits Studierende und Auszubildende in Pflegeberufen ausserordentlich in der Praxis eingesetzt. Der SBK unterstützt diese Massnahme. Er hat aber Empfehlungen für den Einsatz definiert und an die Kantone versendet, welche den Schutz der Lernenden und Studierenden maximal gewährleisten sollten. Dem SBK ist bewusst, dass diese Empfehlungen je nach Praxisort in unterschiedlicher Ausgestaltung angewendet werden müssen. Die Empfehlungen finden Sie hier.
Triage-Entscheidungen bei knappen Ressourcen
Die Schweizer Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) stellen im Zusammenhang mit COVID-19 Richtlinien für die «Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit» zur Verfügung. Auch der Schutz der involvierten Fachpersonen ist Teil der Richtlinien.
Palliative.ch erlässt Empfehlungen
Palliative.ch hat im Zusammenhang mit der Krankheit Covid-19 diverse Empfehlungen für die Palliative Care erarbeitet:
Dank von ICN-Präsidentin Annette Kennedy
Die Präsidentin des International Council of Nurses (ICN) Annette Kennedy übermittelt in einem Brief an SBK-Präsidentin Sophie Ley ihre Solidarität und ihren Dank an alle Pflegefachpersonen, die in der Covid-19-Pandemie die Versorgung sicherstellen. Der ICN arbeitet eng mit der WHO zusammen. Damit unterstützt er die globalen Anstrengungen, um das Virus weltweit zu besiegen. Lesen Sie hier den Brief.