Der SBK hat am 21. Januar in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass er unter Protest aus dem Massnahmenplan des Bundesrats zur Pflegeinitiative austritt. In der Folge erreichten die Geschäftsstelle einige Anfragen.
Um was geht es bei diesem Massnahmenplan?
Der Bundesrat hat im Frühling 2018 die Pflegeinitiative in einer Grundsatzerklärung abgelehnt und erklärt, dass er auch keinen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten will. Er habe jedoch das Eidgenössische Departement des Innern EDI angewiesen, „unter Einbezug der wichtigsten Akteure und des Initiativkomitees weitere Massnahmen zu prüfen und zu erarbeiten“.
Warum tritt der SBK aus dem Massnahmenplan aus
In Sommer und Herbst fanden zwei Sitzungen statt, an welchen neben dem SBK zahlreiche Akteure aus verschiedensten Bereichen (Krankenkassen, Arbeitgeber, Berufsverbände, Kantone, Bildungsinstitutionen, Forschung usw.) mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen und Ideen anwesend waren. In der ausführlichen Botschaft des Bundesrats zur Pflegeinitiative vom 7.11.18 wurde jedoch deutlich, dass keine finanziellen Mittel für die Umsetzung von Massnahmen zur Verfügung gestellt werden. Damit war für den SBK und das Initiativkomitee klar, dass es nicht zielführend ist, weiter über Massnahmen zu diskutieren, die mangels finanzieller Ressourcen nicht umgesetzt werden können.
Wie geht es weiter mit der Pflegeinitiative
Die Pflegeinitiative befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat am 24. Januar beschlossen, eine Kommissionsinitiative als indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative auszuarbeiten (Pa.Iv SGK-NR Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität, 19.401).
Sie verlangt, „dass die gesetzlichen Grundlange so anzupassen sind, dass
- zur Sicherung der Pflegequalität und der Patientensicherheit genügend Personal (insbesondere Pflegefachpersonen) ausgebildet, eingesetzt und im Beruf erhalten wird;
- eigenverantwortliche Handlungsbereiche für Pflegefachpersonen abgebildet werden;
- Leistungen, welche in der notwendigen Qualität, effizient und wirtschaftlich erbracht werden, angemessen vergütet werden;
- die Aus- und Weiterbildung angemessen finanziert wird.“
Die SGK-N hat im Gegensatz zum Bundesrat Handlungsbedarf erkannt. Die konkreten Details müssen noch erarbeitet werden. Der SBK hält weiterhin an der Pflegeinitiative fest und beobachtet die Entwicklungen im Parlament genau.