Wien (OTS) – Die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) scheint nun doch vor dem Sommer in Gang zu kommen. Konkret soll der Gesetzesentwurf morgen durch den Ministerrat beschlossen werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen zum einen die Ausbildungsreform für alle Qualifikationsstufen der Pflegeberufe. So ist künftig die Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege generell im hochschulischen Bereich angesiedelt.
Darüber hinaus gibt es wesentliche Reformen im Bereich der Pflegehilfe, deren Berufsbezeichnung künftig Pflegeassistenz lauten wird. Mit der zusätzlichen Einführung der zweijährigen Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird in erster Linie dem steigenden Pflegebedarf chronisch kranker Menschen Rechnung getragen.
Die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und Aufgabenbereiche der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen steht jedoch im Zentrum der Überlegungen im Rahmen der Reform.
Dies betrifft die volle Nutzung der Pflegefachkompetenzen in den Versorgungsprozessen, wie etwa die Bereiche des Wundmanagements oder der Medikationssicherheit.
Ziel ist es, die Patientenversorgung zu verbessern, sowie Patientensicherheit zu gewährleisten.
Diese Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung zeitgemäßer Patientenversorgung. Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr im letzten Augenblick nicht allzu große Kompromisse in Richtung Länder, Sozialpartner und standespolitischer Interessen eingegangen werden.
Das Österreichische Gesundheitswesen braucht dringend diesen ersten Schub der Modernisierung des Berufsgesetzes.
Weitere gesetzliche Adaptierungen der Handlungsoptionen für die pflegepraktische Versorgung werden jedoch folgen müssen.