Nach Jahren erfolglosen Bemühens um die Errichtung von Pflegekammern in Deutschland ist es in jüngster Zeit engagierten Kolleg/innen gelungen die hierfür erforderliche Gesetzgebung in einigen Bundesländern zu erwirken. Eine zentrale Aufgabe dieser Pflegekammern ist die Regulierung des Berufsstandes. Hierzu dient unter anderem eine detaillierte Berufsordnung. Diese bildet die berufsethische Grundlage pflegerischen Handelns für alle Berufsangehörigen.
Während in den zwei jüngst etablierten Pflegekammern in Deutschland (Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) Berufsordnungen derzeit in Bearbeitung sind, gibt es diese in der internationalen Pflege seit langem. In den nachstehenden Ausführungen zum Thema werden drei ähnliche, in bestimmten Aspekten jedoch unterschiedliche Berufsordnungen, komprimiert vorgestellt. Es sind die Rahmenberufsordnung des DPR (Deutscher Pflegerat), der Ethikkodex des ICN (Weltbund der Krankenschwestern-/pfleger) und der Berufskodex des NMC (National Council for Nursing and Midwifery), England.
Definitionen zur Abgrenzung
In der Pflege gibt es zahlreiche berufliche Erlasse und Bestimmungen, die zur Verwirrung führen können. Die nachstehenden Definitionen sollen zur Klärung beitragen.
Definition Pflegekammer:
Eine Pflegekammer ist, wie andere Berufskammern, „eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.“ (1)
Definition Berufsordnung
Eine Berufsordnung legt die Berufspflichten von Berufsangehörigen fest. Sie regelt das Verhalten gegenüber Patienten, Kolleg/innen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe. Sie dient dazu die Qualität der beruflichen Tätigkeit sicherzustellen und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren. Die Berufsordnung fördert berufswürdiges Verhalten und ist Grundlage für die Ahndung berufsunwürdigen Verhaltens.(2)
Wenngleich eine Berufsordnung auf gesetzlicher Grundlage basiert, ist sie keine nähere Ergänzung des Krankenpflegegesetzes, sondern legt die Verhaltensgrundsätze für die Berufsangehörigen gegenüber Patienten/Klienten/Betreuten fest. Das Krankenpflegegesetz bestimmt was gemacht wird. Die Berufsordnung beschreibt, mit welcher beruflichen Einstellung pflegerische Tätigkeiten ausgeführt werden.
Die internationale Pflege ist in den vergangenen Jahren zunehmend dazu übergegangen die Berufsordnung mit dem ethischen Kodex zu vereinen, weil pflegerische Handlungen vielfach im Zusammenspiel mit ethischen Aspekten durchgeführt werden und nicht voneinander zu trennen sind. Siehe dazu den Kodex des NMC.
Definition ethischer Kodex
Ethik ist eine Anleitung zu fragerichtigem Handeln. Sie befasst sich mit den Grundlagen menschlicher Werte und Normen, dem Sittlichen und der allgemeinen Moral. Zentrale Probleme der Ethik betreffen Motive, die Methoden und Folgen menschlichen Handelns.(3) Für die Pflege bedeutet dies, dass in einer schriftlichen Erklärung die ideellen Wertvorstellungen des Pflegeberufes festgelegt sind. Diese Erklärung beschreibt die moralische Grundeinstellung und Verpflichtung der Pflegenden gegenüber Patienten/Klienten/Betreuten.
Definition Krankenpflegegesetz
Generell ist ein Gesetz eine Regelung von Verhaltensweisen oder Handlungen, verordnet oder formal verpflichtend anerkannt (durch den Gesetzgeber) und durchgesetzt von einer kontrollierenden Autorität. (4) Übertragen auf die Pflege heißt dies, das Krankenpflegegesetz legt berufsspezifische Handlungen und Verhaltensweisen fest, an die sich professionell Pflegende bei ihrer Berufsausübung halten müssen.
Berufsordnung des DPR
Die Rahmenberufsordnung des Deutschen Pflegerats, dem länderübergeordneten Organ der Berufsverbände, soll bei der Erstellung von Berufsordnungen in den einzelnen Ländern dienen. Diese Berufsordnung befasst sich mit den folgenden Schwerpunkten:
1.Professionell Pflegende
2.Aufgaben der professionell Pflegenden
3.Berufspflichten
4.Berufspflichten für freiberuflich Tätige
5.Verletzung der Berufspflichten.
Unter dem Schwerpunkt professionell Pflegende werden stichwortartig generelle Aussagen zum Tätigkeitsfeld von Pflegenden gemacht. Es wird auf den gesellschaftlichen Auftrag der Pflegenden hingewiesen, und es werden die damit verbundenen Pflichten aufgeführt. Dazu gehört auch für Pflegende mitzuarbeiten bei den sich auf die Pflege auswirkenden gesellschaftlichen Problemen und deren Lösungen. Es werden Kommunikation und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen angegeben. Es wird die Erhöhung des Ansehens des Berufsstandes angesprochen und zwar im Zusammenhang mit entsprechendem Handeln der Berufsangehörigen. Es wird auf die Beteiligung an Forschungsprojekten zur Erweiterung der Pflegewissenschaft hingewiesen. Es wird die Unterstützung der beruflichen Interessenvertretung gefordert durch Zugehörigkeit der Einzelnen in einem Berufsverband. Unter dem Schwerpunkt Aufgaben wird eine professionelle Arbeitsweise auf der Basis pflegewissenschaftlicher und fachverwandter aktueller Erkenntnisse angesprochen. Es wird die Unvoreingenommenheit der Pflege bezüglich spezieller Attribute von Patienten angeführt, beispielsweise Rasse, Religion, u. a. Bei den eigenverantwortlichen Aufgaben von Pflegenden werden der Pflegeprozess, die Qualitätsentwicklung, die Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen, sowie Notfallaktionen aufgeführt.
Bei den Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung werden bestimmte vom Arzt delegierte Maßnahmen angesprochen. Und es wird auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit hingewiesen.
Unter dem Schwerpunkt Berufspflichten werden die folgenden Begriffe aufgeführt:
Schweigepflicht
Auskunftspflicht
Beratungspflicht
Dokumentationspflicht
Berufshaftungspflicht und gesetzliche Unfallversicherung
Fortbildung
Umgang mit geldwertigen Leistungen.
Unter dem Schwerpunkt Berufspflichten für freiberuflich Tätige werden die Besonderheiten dieser pflegerischen Arbeitsweise angesprochen.
Unter dem Schwerpunkt Verletzung der Berufspflichten wird darauf hingewiesen, dass die Aufsicht über die Einhaltung dieser Berufsordnung der Gesundheitsbehörde der einzelnen Länder obliegt. Seit Errichtung von Pflegekammern (in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein)ist dies Aufgabe dieser gesetzlich ermächtigen Standesvertretungen in diesen Ländern, die auch Sanktionen verhängen können.(5)
Deutsche Pflegekammern und Berufsordnung
Die zwei jüngst in Deutschland gegründeten Pflegekammern haben es sich zur Aufgabe gemacht für die Sicherheit von Patienten durch eine qualitativ hochstehende pflegerische Gesundheitsversorgung von Patienten zu sorgen. Die Erreichung dieses Ziels erfordert die Regulierung des Berufsstandes. Ein Aspekt der beruflichen Regulierung ist die Festlegung einer Berufsordnung mit Gültigkeit für alle professionell Pflegenden. Die neuen Pflegekammern sind derzeit mit der Erarbeitung von Berufsordnungen beschäftigt und werden zu gegebener Zeit die Einhaltung der darin festgelegten speziellen Vorgaben auch einfordern. Die Berufsangehörigen anderer Bundesländer unterliegen weiterhin den dortigen gültigen Regelungen.
Ethikkodex des ICN
Der Ethikkodex des ICN ist eine weltweit gültige Vorgabe von erforderlichen Kompetenzen für professionell Pflegende. Diese ist nicht, wie die nationalen Berufsordnungen, an Ländergesetze gebunden, sondern ist länderübergeordnet von einer seit 1899 bestehenden international anerkannten beruflichen Instanz herausgegeben. Der Kodex umfasst eine detaillierte Auflistung pflegerischer Kompetenzen und Aufgaben und kann somit als Vorlage bei der Erarbeitung von nationalen Berufsordnungen genutzt werden.
Der Ethikkodex des ICN legt vier Hauptbereiche fest:
1.Pflegende und ihre Mitmenschen
2.Pflegende und die Berufsausübung
3.Pflegende und die Profession
4.Pflegende und ihre Kolleginnen
Im Hauptbereich Pflegende und ihre Mitmenschen wird auf die spezielle Verantwortung von Pflegenden hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte hingewiesen, und zusammenhängend damit werden entsprechende Ausbildungsprogramme empfohlen. Nationale Berufsverbände werden aufgefordert ethische Richtlinien zu erlassen und im Berufsbereich geltend zu machen. Im Hauptbereich Pflegende und die Berufsausübung wird auf den Einsatz von Standards bei der Erbringung qualitativer Pflegeleistungen hingewiesen. Es werden Systeme zur Qualitätsbeurteilung und zum Erhalt pflegerischer Kompetenzen angeführt. Unterstützend hierfür wird ein forschungsbasiertes Lehr- und Lernangebot empfohlen, das lebenslanges Lernen, sowie den Erhalt der eigenen Gesundheit der Pflegenden fördert.
Die nationalen Berufsverbände werden aufgefordert den Zugang zu Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen, angemessene Qualitätsstandards festzulegen, gesundheitsfördernde Programme anzubieten. Im Hauptbereich Pflegende und die Profession wird auf die Festlegung von Normen für die Pflegepraxis und das Pflegemanagement hingewiesen. Die Umsetzung von gesundheitsbezogenen Forschungsergebnissen am Arbeitsplatz wird empfohlen. Entsprechend sollen diese bei Lehr-und Lernangeboten Eingang finden. Die nationalen Berufsverbände werden aufgefordert Stellungnahmen und Richtlinien zur Unterstützung von Berufsangehörigen hinsichtlich deren wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen am Arbeitsplatz zu entwickeln.
Im Hauptbereich Pflegende und Kolleginnen wird darauf hingewiesen bei Pflegenden in Praxis und Management ein Bewusstsein zu schaffen, dass bei ihren berufsübergreifende Aufgaben interdisziplinäre Spannungen auftreten können. Die Entwicklung von Strategien zu Konfliktlösungen wird empfohlen. In Lehr- und Lernprogrammen soll Verständnis für andere Berufsgruppen und die berufliche Interaktion mit ihnen erzeugt werden.
Die nationalen Berufsverbände werden aufgefordert die Zusammenarbeit mit den berufsverwandten Gruppen zu fördern. In Richtlinien und Diskussionsforen für den Schutz von Menschen, die durch Einwirken von Gesundheitspersonal gefährdet sind, zu plädieren.(6)
Berufskodex des NMC
Der Berufskodex des NMC=Nursing and Midwifery Council, Pflegekammer in England, verfolgt das Ziel:
-Die professionell Tätigen über den Standard beruflichen Verhaltens zu informieren, der von ihnen erwartet wird bei der Ausübung ihrer pflegerischen Praxis und Verantwortungsübernahme,
-die Bevölkerung, andere Berufsangehörige und Arbeitgeber über den Standard beruflichen Verhaltens zu informieren, den sie von einer registrierten Pflegenden erwarten können.
Im ausführlichen Text des Kodex folgen detaillierte Auflistungen von Verhaltensweisen für registrierte Pflegende hinsichtlich der Berufsausführung, des Kompetenzerhalts und der Verantwortungsübernahme, gefolgt von Rechten der Patienten, deren Würde, Selbstbestimmung und Schutzwürdigkeit. Übrigens, der Kodex des englischen NMC und der Kodex der amerikanischen ANA=American Nurses Association(hier nicht aufgeführt) stimmen inhaltlich weitgehend überein.
Der Berufskodex von England ist von der dortigen Pflegekammer verfasst und gibt die Richtlinien für professionelle Pflegepraxis vor. Diese Schrift ist keine listenartige Aufzählung von Berufspflichten, sondern zeigt eine umfassende textliche Behandlung von Pflegesituationen unterteilt in die folgenden Schwerpunkte:
-Beweisführung – Verantwortungsübernahme für berufliches Handeln,
-Verpflichtung zu pflegen,
-Patientenvertretung und Patientenautonomie,
-Kommunikation,
-Wahrhaftigkeit –Ehrlichkeit gegenüber Patienten, Klienten,
-Erlaubnis – Patientenzustimmung zur pflegerischen Behandlung,
-Meldung von beruflichen Besorgnissen – Aufzeigen von Ressourcenmangel,
-Zusammenarbeit inner- und interberuflich,
-Widerspruch aus Gewissensgründen,
-Schweigepflicht,
-Werbung und Sponsoren,
-Forschung und Evaluation.
Auffallend bei diesem Berufskodex ist, dass die Pflegepersonen in kollegialer Weise direkt angesprochen werden. Das heißt, wenn auch nicht schriftlich hervorgehoben, ist klar zwischen den Zeilen zu lesen, dass den Pflegenden berufliches Wissen und Können unterstellt und als selbstverständlich vorausgesetzt und zugesprochen werden. Gleichzeitig ist eine bestimmte Ernsthaftigkeit dabei nicht zu verkennen. Entsprechend beginnen die einzelnen Abschnitte meist mit: „Als registered nurse (bei der Pflegekammer registrierte Pflegende) sind Sie persönlich verantwortlich für Ihre Praxis und bei der Übernahme Ihrer professionellen Beweisführung müssen Sie…“ (7)
Die Vorgaben in diesem Berufskodex sind als Hilfestellung für die Pflegenden bei ihren beruflichen Entscheidungen gedacht. Entsprechend werden zu bestimmten Situationen, die pflegerische Entscheidungsfindungen und damit möglicherweise verbundenen Pflegehandlungen beeinflussen, praktische Beispiele aufgeführt. Beispielsweise wird in dieser Schrift des Öfteren das Wort „angemessen“ verwendet. Was heißt angemessen? Im Zusammenhang mit der Delegation von Aufgaben wird dieser Terminus aufgegriffen und basierend auf einer Gerichtsentscheidung folgendermaßen erklärt.“Die Grundlage ist der Standard eines gewöhnlich fähigen Mannes, der diese Tätigkeit ausführt und behauptet die hierfür speziellen Fähigkeiten zu haben. Ein Mann muss nicht die höchsten Expertenfähigkeiten haben, um das Risiko einzugehen, für nachlässig befunden zu werden….Es ist ausreichend, wenn er die Fähigkeiten eines gewöhnlich kompetenten Mannes ausführt auf diesem speziellen Gebiet.“ (8)
Hierzu wird erläutert, dass beruhend auf dieser gerichtlichen Entscheidung die Handlungen jeder professionellen Pflegeperson bezüglich der Delegation von Aufgaben überprüft werden können. Konkret wird ausgesagt,: „Sie haben die Pflicht sicherzustellen, dass die Pflege, die Sie delegieren, in Übereinstimmung mit einem angemessenen kompetenten Standard ausgeführt wird. Das bedeutet, dass sie verantwortlich bleiben für die Delegation von Tätigkeiten und die Sicherstellung, dass die Person, die die Tätigkeiten ausführt, diese auch ausführen kann.“ (9)
Für die Pflegenden in der Praxis bedeutet dies, dass sie bei der Delegation von Tätigkeiten/Aufgaben bestimmte Voraussetzungen beachten müssen, dass sie sich aber auch auf diese verbindliche Richtlinie berufen können.
Dies ist eines der in dieser Berufsordnung aufgeführten praktischen Beispiele, die die Hilfestellung für die Pflegepraktiker faktisch belegen. Logischerweise wird aber auch darauf hingewiesen, dass nicht für alle der oft sehr komplexen Pflegesituationen Beispiele geliefert werden können.
Vergleich der Berufsordnungen
Ein Vergleich der drei Berufsordnungen im Hinblick auf Inhalte, Autorenschaft und Aufsicht der Einhaltung von Vorschriften macht deutlich: Die Inhalte dieser Berufsordnungen sind naturgemäß sehr ähnlich. Die Inhalte der deutschen Berufsordnung orientieren sich eng am Text des Krankenpflegegesetzes. Sie ist vom deutschen Pflegerat erstellt und herausgegeben worden. Die Aufsicht über die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften liegt bei der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Landes. Einzig die bereits gesetzlich etablierten Landespflegekammern in Deutschland (Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein), als Körperschaften des öffentlichen Rechts, nehmen diese Berufsaufsicht selbst wahr.
Der Ethikkodex des ICN legt eine Auflistung pflegerischer Kompetenzen, Bildungsanforderungen und Aufgaben zuständiger nationaler Pflegeverbände vor. Sie ist von einem internationalen Gremium verfasst worden mit dem Ziel höchste Qualität in der Pflege weltweit zu erreichen. Es ist nicht Aufgabe des ICN die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Dies ist den jeweiligen Ländern anheim gestellt. Während die deutsche Berufsordnung und der Ethikkodex des ICN zahlreiche Aspekte beruflichen Verhaltens größtenteils auflisten, beschreibt der Berufskodex des NMC ausführlich korrekte Vorgehensweisen in pflegerischen Situationen und gibt hierfür praktische Hilfestellungen. Dieser Berufskodex ist vom NMC =englische Pflegekammer auf der ihr vom Gesetzgeber übertragenen rechtlichen Grundlage verfasst. Fehlverhalten von Berufsangehörigen wird vom berufseigenen Kammergericht überprüft und geahndet. *
Bedeutung von Verhaltenskodizes für die Berufsangehörigen
Generell bilden diese Verhaltenskodizes die klar umrissene Grundlage des Kompetenzbereichs von registrierten Pflegefachkräften und geben diesen Praxissicherheit. Sie zeichnen ein breit gefächertes Berufsbild mit entsprechenden Berufspflichten. Pflegende können sich in schwierigen Situationen im Arbeitsfeld auf die Vorgaben des Kodex berufen. Eine Berufsordnung fordert die Einhaltung ethischer Grundsätze. Sie zielt auf Kompetenzerhöhung und Qualitätssicherung durch Bildung. Sie verdeutlicht den Berufsangehörigen ihre berufliche Verantwortung gegenüber der pflege-/versorgungsbedürftigen Bevölkerung. Sie befürwortet die Interdisziplinarität zum Zwecke gemeinsamer Zielerreichung. Die Wirkkraft einer „gelebten“ Berufsordnung steigert und festigt das pflegerische Selbstverständnis und Selbstbewusstsein. Um es mit der amerikanischen Autorin Lachmann zu sagen:“ Durch die Einhaltung dieser Richtlinien wird die Pflegende die Person im Gesundheitswesen bleiben, der man am meisten vertraut“.(10)
Des Öfteren heben die Kodizes hervor, wodurch registrierte Pflegende ihr berufliches Ansehen bei Patienten/Klienten und in der Bevölkerung erhalten und steigern können. Damit wird den Pflegenden verdeutlicht, dass sie berufliche Anerkennung nicht automatisch von außerhalb des Berufsstandes erwarten können, sondern dass es hauptsächlich bei ihnen selbst liegt, mit Unterstützung der Pflegekammer dieses Bestreben zu realisieren. Obwohl diese Berufsordnungen detaillierte Angaben zur professionellen Verhaltensweise von Berufsangehörigen machen, sind sie jedoch nicht so starr formuliert, dass keine Möglichkeit zur Interpretation in der alltäglichen Berufspraxis bleibt. Es ist klar erkennbar: Sie sind von Pflegenden für Pflegende geschrieben. Sie sind zwar fordernd im Ton, haben jedoch gleichzeitig einen fürsorglich rückversichernden Wortlaut.
Sie werden in der pflegerischen Grundausbildung gelehrt, von den Auszubildenden verinnerlicht und bei ihrer späteren Pflegepraxis eingehalten.
Zur Einhaltung der Berufsordnung durch die Pflegenden müssen alle dieses Dokument verfügbar haben. Dies kann in Deutschland derzeit nur durch die beiden etablierten Pflegekammern gesichert werden. Denn nur diese haben aufgrund der Registrierung aller professionell Pflegenden deren Kontaktadressen und stehen kontinuierlich mit ihnen in Verbindung. Somit sind diese Berufsangehörigen in der Pflicht nach der Grundlage der Berufsordnung in der Pflegepraxis zu handeln.
Fazit
Eine Berufsordnung ist eine Orientierungsrichtlinie für berufsangemessenes Verhalten der Berufsangehörigen. Ein Vergleich der deutschen Berufsordnung mit dem Ethikkodex des ICN und des Berufskodex des NMC zeigt die Ähnlichkeit der Inhalte, sowie die Verschiedenheit der Autorenschaft und der für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlichen Instanzen. Die Bedeutung einer Berufsordnung für die Berufsangehörigen liegt in deren berufsfördernden Aspekten. Für die Überwachung der Einhaltung einer Berufsordnung ist die Existenz von Pflegekammern unabdingbar, da deren berufseigenes Schiedsgericht ein Fehlverhalten von Berufsangehörigen fachgerecht untersuchen, begutachten und darüber entsprechend urteilen kann.
*Siehe dazu: Kellnhauser Edith, Pflegekammer wacht über Berufskodex. In: Die Schwester Der Pfleger, Melsungen (2009) Nr. 12, S.1262-1265
Literatur
1)Pflegekammer Heilberufsgesetz (HeilBG) Rheinland-Pfalz von 19.12.2014 §2
2)Bayerische Landesapothekerkammer, Berufsordnung, 01.07.2006. München
3)https://ethik.know-library.net/
4)Webster New College Dictionary. Merriam, 1975, USA
5)Deutscher Pflegerat. Rahmen-Berufsordnung 18.5.2004 Berlin
6)International Council for Nurses, ICN-Ethikkodex für Pflegende, Berlin, Juli 2014
7)Nursing and Midwifery Council,(2013) Schrift: Corporate Plan. S.4, www.nmc-uk.org
8)Ebd Seite 11
9)Ebd Seite 12
10)Lachmann,V. (2009) Practical Use of the Nursing Code of Ethics: Part I. In: MEDSURG Nursing,
Jan/Feb-Vol.18/No 1, S.57