
AT: VFGH zu Sterbehilfe: Öffentliche Verhandlung am 24.9.2020
Nach den §§ 77 und 78 des Strafgesetzbuchs ist Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen, Mitwirkung am Suizid) verboten. Beides ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Seit der Juni-Session beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit [Weiter…]