AT: Tag der Menschenrechte: Monitoringausschuss fordert Inklusion von Menschen mit Behinderungen

12. Dezember 2018 | News Österreich | 0 Kommentare

Vor 70 Jahren wurde die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet. Die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen entsprechen noch immer nicht ihren Rechten

Wien (OTS) – Menschen mit Behinderungen waren in der Deklaration nicht erwähnt. Erst die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezog die bestehenden Menschenrechte auch explizit auf Menschen mit Behinderungen. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2006 ratifizierten 177 Nationen die UN-BRK – Österreich vor zehn Jahren unter Erfüllungsvorbehalt. Das Ziel, die konsequente Umsetzung der formulierten Rechte von Menschen mit Behinderungen, liegt damit immer noch in weiter Ferne.

Über 1,4 Millionen Menschen der österreichischen Gesamtbevölkerung haben Behinderungen. „Themen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sind also keine Randgruppenthemen. Dennoch werden sie kaum öffentlich wahrgenommen“, stellt Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, fest.

Auch 10 Jahre nach der Unterzeichnung der Konvention herrscht in Österreich oftmals ein defizitorientiertes Verständnis von Behinderungen, das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Teilen des Lebens blockiert.

Menschen mit Behinderungen sind in den Wirkungsbereichen von Politik, Wirtschaft und Medien stark unterrepräsentiert. Auch der umfassende Zugang zu Bildung und Arbeit ist nicht gegeben. Die Arbeitslosenrate, die seit 10 Jahren nicht mehr so hoch war, ist höchst alarmierend. Die Zahl der arbeitsuchenden Menschen mit Behinderungen ist zwar gesunken, wobei als Ursache die allgemeine Entwicklung des Arbeitsmarktes auszumachen ist, von der Menschen mit Behinderungen kaum profitieren: „Viele Menschen mit Behinderungen haben nicht einmal in der Theorie Zugang zum Arbeitsmarkt, da sie bereits als ,arbeitsunfähig‘ klassifiziert wurden. Das widerspricht ganz klar den formulierten Rechten der UN-BRK.“, weiß Steger. Insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten würden strukturell von ihrem Recht auf Bildung und sozialversicherter Arbeit ausgeschlossen werden.

Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist bei Gesetzgebungsprozessen nur sporadisch gegeben. Der Grundsatz der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung – „nichts über uns, ohne uns“ – wird bis heute nicht flächendeckend anerkannt. „Menschen mit Behinderungen steht Rechtssicherheit zu. Die Postleitzahl darf nicht über die Lebensqualität entscheiden oder darüber, wie gut der Zugang zu Menschenrechten ist. Überall in Österreich sind Voraussetzungen zu schaffen, unter denen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können.“, so Steger.

Um vollständige Inklusion zu erreichen, müsse auch die Regierung ihre Aufgabe der Bewusstseinsbildung für die Lebensrealitäten und Rechte von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen. Spendenaktionen wie „Licht ins Dunkel“, die Menschen mit Behinderungen als bedürftige Almosenempfänger*innen darstellen, dominieren die öffentliche Wahrnehmung. „,Licht ins Dunkel‘ vermittelt Bilder, die uns zeigen, dass es nach wie vor kein Verständnis für Menschen mit Behinderungen als Träger*innen von Rechten gibt“, betont Steger. „Menschen mit Behinderungen fragen und ihnen dann auch zuhören, sie einbeziehen, sie anstellen, sie versichern und bezahlen: Das wären erste Schritte zu einem umfassenden Verständnis von Menschen mit Behinderungen als Träger*innen von Rechten.“

Der Monitoring-Ausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung überwacht. Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)