AT: Statement des ÖGKV zum Beschluss des OGH „Ernährungs-Beratung und -therapie“

15. April 2019 | Diabetes, News Österreich | 0 Kommentare

Der OGH hat in seinem Beschluss die Abweisung eines Antrages eines Ernährungstrainings-Institutes gegen den Verband der Diaetologen Österreichs auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bestätigt und auf die gesetzlich festgelegten Kompetenzen der Diaetologen verwiesen. Diaetologen sind demnach die einzige Berufsgruppe im Bereich der Ernährungsberatung, die neben Ärzten und auf ärztliche Anordnung kranke und krankheitsverdächtige Menschen (z.B. bei Diabetes, Krebs, Adipositas u.a. Krankheiten) ernährungstherapeutisch beraten und behandeln darf. Es ist verständlich, dass jede Berufsgruppe sich in Ihren Kompetenzen abgrenzen und diese als Alleinstellungsmerkmal für sich in Anspruch nehmen will.

Wird es der professionellen Pflege aber verboten, sich ernährungstherapeutisch zu äußern, muss in Konsequenz auch ein 24/7-Dienst seitens der Diätologen organisiert werden, um die Beratung zB. auch an Wochenenden zu gewährleisten. Der Pflege Kompetenzen zu entziehen, diese aber dann nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen, kann nicht im Sinne des Patientenwohls liegen.

Dass die ExpertInnen der Gesundheits- und Krankenpflege seit vielen Jahren auch in der Ernährungsberatung mit einem Expertenstandard arbeiten, scheint bei diesem Gerichtsurteil außer Acht gelassen worden zu sein. Auch die Beratungssequenzen laut 64 GuKG Diabetesberatung scheinen hierbei keine Beachtung gefunden zu haben. Gerade hier sind Ernährungsrichtlinien essentielle Faktoren für eine sinnvolle Patientenbegleitung.

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Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)