Am 2.1.2020 wurde das neue Regierungsprogramm von Sebastian Kurz und Werner Kogler vorgestellt. Es beinhaltet auch im Bereich Gesundheitsrecht konkrete Vorhaben. Einige Punkte werden hier vorgestellt:
GESUNDHEITSBERUFE ALLGEMEIN:
- Stärkung und Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe
- Erweiterung der Kompetenzen und Ermöglichung von bestimmten Versorgungsschritten
- Stärkere Einbindung in die gesundheitliche Basisversorgung (Community Nurses)
PFLEGERECHT (GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEGESETZ – GUKG):
- Vereinfachung von Nostrifizierungen
- GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für Pflegekräfte: Pflegefachassistenz
- GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für DGKP
- Einführung einer Pflegelehre PFA unter Berücksichtigung eines altersspezifischen Curriculums
RETTUNGSDIENST:
- Bedauerlicherweise keine Erwähnung im Regierungsprogramm zu einer Reform des Rettungswesens bzw. des Sanitätergesetzes.
- Lediglich Erwähung im Rahmen des Bundesheeres: Weiterentwicklung und kosteneffiziente Optimierung der Sanitätsversorgung unter Wahrung der medizinischen Eigenversorgung des ÖBH (insbesondere zur Beseitigung des Ärztemangels); unter anderem verbesserte Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen.
UNTERBRINGUNG (UBG):
- Evaluierung der Unterbringungsvoraussetzungen und -praktiken
- Klärung der politischen Verantwortung durch Festmachung eines Weisungsrechts
- Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung der verschiedenen Stellen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten
- Klarere Aufgabenverteilung zwischen Polizei, Amtsärztinnen und Amtsärzten, Psychiatrien und Gerichten
MASSNAHMENVOLLZUGSRECHT
- Zweck der Unterbringung ist einerseits die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und andererseits die erforderliche medizinische Behandlung sowie die Resozialisierung.
- Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem.
- Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluierungen zu erhöhten Einweisungszahlen.
- Enthaftung von untergebrachten Rechtsbrechern, ausschließlich wenn durch Gutachten angenommen wird, dass keine weitere gleichartige Straftat begangen wird; Verbesserung des Prozesses des Entlassungsmanagements inner- und außerhalb von Anstalten.
- Berücksichtigung der Kosten des Maßnahmenvollzuges gem. § 21 Abs. 1 StGB im Rahmen des Finanzausgleichs.
- Errichtung einer weiteren Sonderanstalt bzw. eines Forensisch-therapeutischen Zentrums für den Bereich des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs. 1 StGB in Fortführung der sog. „Insourcing-Strategie“.
- Umwidmung von bestehenden Abteilungen unter Einhaltung des Trennungsgebots und höchstmögliche interne Erweiterung der Kapazitäten zur Bewältigung der Anstiege der Anzahl an Untergebrachten nach § 21 Abs. 1 und 2 StGB.
- Errichtung baulich getrennter Departments für nach § 21 Abs. 2 StGB Untergebrachte möglichst auf dem Areal einer bestehenden Justizanstalt auf Grund steigender Anzahl Untergebrachter (JA Graz-Karlau, Stein, Garsten).
- Verhandlung neuer Verträge zur Behandlung der Insassen in Krankenanstalten.
- Überprüfung des Einweisungserfordernisses Anlasstat.
- Maßnahmen zur Reduktion der Rückfallsgefahr während der Probezeit.
Weitere Details samt Erläuterungen finden sich in der Vollversion des Regierungsprogrammes.
Abrufbar bei den Grünen (Link) oder der neuen Volkspartei (Link).
ERSCHIENEN AUF: www.gesundheitsrecht.at