AT: (PM) Mobbingprozess gegen Republik/MedUni Wien: LG Wien entschied gegen Chirurgin

17. Juni 2019 | News Ă–sterreich | 0 Kommentare

(Wien, 17.6.19, PUR) Über acht Jahre kämpfte Prof. E. gegen die Republik und hat nun in erster Instanz verloren. Im Prozess schilderte die Chirurgin, wie sie in der prestigeträchtigen, männerdominierten Domäne der Thoraxchirurgie schwere Diskriminierung erlebte: bei Operationen und in ihrem beruflichen Fortkommen bis zur völligen beruflichen Isolation und Mobbing/Bossing. Über Jahre wandte sich die Professorin immer wieder an sämtliche Gremien der MedUni/AKH Wien, um auf ihre Situation als habilitierte Oberärztin und einzige Chirurgin auf diesem Gebiet aufmerksam zu machen. Nachdem es keine Unterstützung gab, entschloss sie sich, auch nach außen Zivilcourage zu zeigen: 2010 brachte sie eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Nach Bekanntwerden des Prozesses berichteten zahlreiche MedizinerInnen und Angehörige anderer Berufsgruppen über eigene Erlebnisse bzw. Beobachtungen von Mobbing im Spital. Dies führte zur Gründung der Plattform „IG Faire Medizin“.

Ă–ffentlichkeit wurde ausgeschlossen
Der befasste Richter, mittlerweile ins Oberlandesgericht aufgestiegen, hatte 2011 auf Antrag der Finanzprokuratur (fĂĽr die Republik) und der MedUni die Ă–ffentlichkeit von Verhandlungen ausgeschlossen. BegrĂĽndung: Es könnten „sensible Patientendaten“ und „Betriebsinterna des AKH“ öffentlich werden. 2013 entschied er gegen die Klägerin; das Ersturteil wurde 2014 vom OGH wegen Nichtigkeit aufgehoben, da der Grundsatz des Rechts auf Ă–ffentlichkeit in Zivilverfahren – wie in der österreichischen Verfassung und Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgelegt – verletzt wurde. Der Prozess wurde ab 2015 vom selben Richter wiederholt.

Zivilprozess fĂĽhrte zu Dienstfreistellung
2013 wurde die Chirurgin gegen ihren Willen dienstfrei gestellt, weil sie einen Zivilprozess fĂĽhre und vom Dienstgeber ein FrĂĽhpensionierungsverfahren eingeleitet worden sei. Die Dienstfreistellung wurde nach Einspruch der Gewerkschaft nach einem Jahr aufgehoben. Das FrĂĽhpensionierungsverfahren wurde mit anwaltlicher Hilfe nach ĂĽber eineinhalb Jahren eingestellt.

Kostenexplosion durch Finanzprokuratur
Bemerkenswert ist, dass die Prozesskosten fĂĽr die Ă„rztin durch StreitverkĂĽndung der Finanzprokuratur an fĂĽnf (!) Nebenintervenienten stark anstiegen. Auch ein – erst nach ĂĽber fĂĽnf Jahren erhobener – Verjährungseinwand der Finanzprokuratur, der in zweiter Instanz verworfen wurde, fĂĽhrte zu einer eklatanten Verzögerung und Kostensteigerung des Verfahrens. „Wie aus anderen Prozessen bekannt, dĂĽrfte es sich um Strategien der Republik handeln, Gegner im Prozess finanziell auszubluten“, analysiert die Chirurgin.

MedUni verweigerte Offenlegen der OP-Zahlen
Trotz Beschluss des Gerichts legte die MedUni die OP-Pläne nicht vor. Auch die mehrfach gestellten Anträge zur Offenlegung der OP-Zahlen und OP-Berichte aller Chirurgen der Abteilung als objektiven Nachweis fĂĽr die systematische Benachteiligung der Chirurgin wurden ignoriert. Bereits 2006/2007 hatte die Ă„rztin alle fĂĽnf vorgesetzten Stellen wiederholt (unter Vorlage ihrer eigenen OP-Dokumentation) informiert, dass sie ihre chirurgischen Fertigkeiten verlieren wĂĽrde und keine Weiterentwicklung möglich sei, wenn sie max. nur eine Woche im Monat – und dann nur wenige Fälle – operieren dĂĽrfe. Ihr Argument, dass eine gewisse Mindestanzahl (sog. „Mindestmengen“) an verschiedenen Operationen erforderlich sei, wurde ebenso negiert wie diverse Bossing-Handlungen. Besonders unter Chirurgen gilt: „Übung macht den Meister“, und es ist bekannt, dass Routine und Erfahrung bei onkologischen und sonstigen größeren Eingriffen den Patienten zugute kommen.

Leistungsprivileg für männliche Chirurgen?
Laut Urteil bestehe ein rauer Umgangston an der Abteilung, Zivilcourage fehle, und beamtete Chirurgen wie die Klägerin hätten ohnehin kein Recht zu operieren. Zeugenaussagen von Vorgesetzten wurden vom Gericht als entscheidungsrelevant übernommen, während Aussagen ehemaliger KollegInnen, die in keiner Abhängigkeit zu der Abteilung mehr stehen und Mobbing/Bossing-Handlungen bestätigten, nicht herangezogen wurden. Das Gericht zitiert einen Ausspruch eines Vorgesetzten, der es „auf den Punkt gebracht habe“, nämlich „Schuster, bleib bei deinen Leisten“. Diese Zeugenaussage erinnert die Klägerin an Aussprüche von Vorgesetzten in ihrer Berufslaufbahn wie „Dieser Eingriff sei männlichen Kollegen vorbehalten“, oder „Es reicht, wenn Sie Stationsvisite machen.“ Das Gericht folgert, dass nur die männlichen Kollegen Potential für Spitzenleistungen gehabt hätten und daher im Gegensatz zur Klägerin gefördert wurden. Eine Definition der „Spitzenleistungen“ mit Angabe von Qualitätsparametern, wie Indikationsstellung, Komplikations- und Revisionsraten sowie der Mortalität, erfolgte allerdings nicht, um die Leistungen der einzelnen Chirurgen offenzulegen.

„Trotz der sehr belastenden Erfahrungen in dem Prozess ist es wichtig, Zivilcourage zu zeigen und die Augen vor psychischer Gewalt nicht zu verschließen“, resümiert die Chirurgin.
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20171025_OTS0011/meduni-wien-mobbingprozess-weitere-zeugen-unterstreichen-glaubwuerdigkeit-der-thoraxchirurgin

Zur Bestreitung des Rechtsweges wird um Unterstützung gebeten: „Ärztin – Rechtsvertretung“ IBAN AT41 12000 10027217586

www.faire-medizin.at

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)