AT: Offene Schulen schützen Kinder vor psychischen Erkrankungen und Bildungsverlust

26. November 2021 | Covid19, News Österreich | 0 Kommentare

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert offene Schulen und eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Kindeswohl

„‚Was ist am besten für Kinder und Jugendliche?‘ Das ist die Frage, die wir uns aus kinderrechtlicher Perspektive stellen müssen“, so Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs. „Offene Schulen und Kindergärten sind eine wesentliche Antwort darauf.“ Angesichts der immensen psychischen Probleme, die vergangene Lockdowns unter Kindern und Jugendlichen bewirkt haben, geht es nun darum, Kinder und Jugendliche besser als bisher zu schützen – und das bedeutet, sie nicht nur so gut als möglich vor Ansteckung zu bewahren, sondern auch vor den Folgen der Isolation.

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Gesundheitsschutz heißt bei Kindern in der Coronakrise insbesondere Schutz vor tiefem Leid und psychischen Erkrankungen“, so Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal. „Einsamkeit und Unsicherheit sind sehr belastend für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt der Bildungsverlust, der ausgegrenzte und von Armut betroffene Gruppen am stärksten trifft – und sich auf die Zukunftschancen junger Menschen ebenso negativ wie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt.“

Kinderschutz braucht offene Schulen

Angesichts der vielfältigen Unsicherheiten und Belastungen ist es unvermeidlich, dass die Einschätzungen, was gut für Schüler:innen ist, sehr unterschiedlich sind. Deshalb ist es wichtig, gute Lösungen für alle zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche wollen vulnerable Personen schützen und müssen die Möglichkeit haben, von zu Hause aus gut zu lernen, wenn das die geringere Belastung für sie bedeutet. „Angepasste Lösungen zu ermöglichen bedeutet allerdings auch, Eltern Sonderbetreuungszeit zu gewähren“, appellieren die Kinder- und Jugendanwält:innen an die Regierungsverantwortlichen. „Denn nur dann können sie die beste Entscheidung für ihre Kinder treffen.“

Die Bedeutung des Schulbesuchs ist für die Kinder- und Jugendanwält:innen kaum hoch genug einzuschätzen. „Das Zusammensein in der Schule vermittelt Kindern und Jugendlichen gerade in dieser unsicheren und belastenden Zeit Stabilität und ermöglicht ihnen das so wichtige direkte soziale Miteinander“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen. „Unterricht zu Hause vergrößert oft die Mühen der Kinder und lässt viele einsam, traurig und wütend zurück.“

Selbstverständlich brauchen Kinder und Jugendliche noch mehr Entlastung. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Direktor:innen, Lehrer:innen und psychosoziales Unterstützungspersonal, aber auch die politisch Verantwortlichen das Wohlbefinden aller Kinder und Jugendlichen jetzt noch mehr als sonst im Blick haben und ihr Handeln darauf ausrichten. Umfassende Unterstützung und soziale Kontakte sind für Kinder und Jugendliche entwicklungsrelevant. Angesichts der großen Erschwernisse empfehlen die Kinder- und Jugendanwält:innen dem Bildungsminister auch, wie im letzten Jahr die Verpflichtung zur mündlichen Matura aufzuheben und für die Schüler:innen in Maturaklassen damit Entlastung und Planbarkeit zu schaffen.

Die Kinder- und Jugendanwält:innen appellieren an die Politik: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis für offene Schulen und Kindergärten. Das würde bedeuten, die Vorrangigkeit des Kindeswohls ernst zu nehmen.“

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)