„Menschenrechte sind eine essenzielle Basis für das professionelle Tun in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie gelten für alle Menschen, egal welchen Alters, Herkunft oder Religion. Das gilt besonders für Schutzbedürftige, die zu vulnerablen Menschengruppen zählen und für die eine Begleitung in schwierigen Lebensphasen unabdingbar ist. Der ICN-Ethikkodex ist untrennbar von der Profession Gesundheits- und Krankenpflege. Er stellt für unsere Berufsgruppen im Gesundheitswesen einen Handlungskompass dar, ohne den professionelle Pflegehandlungen unmöglich sind.“, leitet Präsidentin Ursula Frohner an dem „Tag der Menschenrechte“ ein, der weltweit am 10. Dezember gefeiert wird.
Heutzutage wäre ein Gesundheitswesen ohne dieser Werte kaum möglich. Gerade so wichtige Elemente, wie das Pflegegeld, ermöglichen seit über 25 Jahren eine menschenwürdige Lebenssituation mit pflegerischen Handlungen, die insbesondere die Lebensqualität um ein Vielfaches erhöhen. Durch die Arbeit des österreichischen Berufsverbandes findet ein Großteil dieser Einstufungen von Pflegepersonen statt. Nur so kann es zu einer effizienten Versorgung im Lebensalltag kommen. Doch dies ist nur ein Meilenstein, den es für eine wertefreie und gerechte Versorgungsmöglichkeit, zu beschützen gilt.
„Eine wertschätzende Behandlung und ein Handeln auf Augenhöhe gehört zum Credo der Gesundheits- und Krankenpflege. Es beinhaltet das Recht auf Leben und Freiheit, auf Würde und respektvolle Behandlung und die absolute Entscheidungsfreiheit in allen Belangen. Hier verweigert auch der österreichische Berufsverband für Gesundheits- und Krankenpflege jegliche Abstriche.“, meint Präsidentin Ursula Frohner.
Der 70. Jahrestag der Menschenrechte, bei dem die Allgemeine Erklärung durch die Vereinten Nationen verabschiedet wurde, zeigt auch noch heute auf eine globale Richtlinie von Werten, die für alle gelten muss. Sie sind die Prinzipien des Zusammenlebens.