AT: Novelle des NÖ Sozialhilfe-Gesetzes bringt Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung

10. Juni 2018 | News Österreich | 0 Kommentare

LR Teschl-Hofmeister: Notwendige Klarstellung bei teilstationären Leistungen

St. Pölten (OTS/NLK) – Der Nationalrat hat mit Beschluss vom Juni 2017 den Vermögenszugriff in der Pflege abgeschafft. Demnach ist seit Jänner 2018 der Zugriff auf das Vermögen von Personen in Pflegeeinrichtungen zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig. Noch vor dem Sommer soll durch den NÖ Landtag eine notwendige Novelle des NÖ Sozialhilfe-Gesetzes beschlossen werden. Wichtig für Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister ist die Klarstellung, dass auch die Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung von dieser Entlastung durch die Abschaffung des Vermögenszugriffs berücksichtigt wird: „Wir in Niederösterreich haben von Beginn an klargestellt, dass auch Menschen mit Behinderung von der Abschaffung des Pflegeregresses zu profitieren haben! Dafür haben wir in Niederösterreich lange und intensiv gekämpft. Ich bin froh, dass diese Verunsicherung nun endet und der Bund bereit ist, den Ländern die Mehrkosten für die Behindertenhilfe in diesem Bereich abzugelten.“

Insgesamt 63 Millionen Euro hat das Land Niederösterreich für den Entfall des Pflegeregresses beim Bund angemeldet: „Noch nicht einberechnet sind dabei die Kosten für etwaige zusätzlich notwendige Heimplätze. Mit der kommenden Anpassung des Landesgesetzes werden wir vor allem Klarheit und Sicherheit für den Vollzug schaffen und weiterhin ermöglichen, dass Pflegeheim-Unterbringungen länderübergreifend unbürokratisch möglich sind“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)