AT: Norbert Hofer: „Pflege braucht keine neuen Steuern oder Abgaben

23. Juni 2019 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Als enttäuschend bezeichnete der freiheitliche Bundes- und Klubobmann NAbg. Ing. Norbert Hofer die bisher bekannten Inhalte eines schwarzen Pflegeversicherungskonzeptes, denn: „Die ÖVP verlässt damit den Pfad der Steuer- und Abgabenreform, in der die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen ist – am Ende kommt eine zusätzliche Pflichtversicherung als Teil der Sozialversicherungsbeiträge heraus und damit schon wieder eine Mehrbelastung für alle Steuerzahler und Sozialversicherten. Dabei ist es durchaus möglich, ein nachhaltiges Pflegesicherungskonzept aus dem System zu finanzieren.”

„Österreich leistet sich im stationären Bereich etwa doppelt so viele Akutbetten pro 1000 Einwohner wie der EU-Schnitt. Diese Schieflage zwischen Akut- und Pflegeplätzen verursacht für den Steuerzahler Mehrkosten von 13 Millionen Euro – und zwar pro Tag! Und das nur, weil die Patienten im falschen Bett liegen. Sie sind deswegen nicht besser betreut“, erklärte der freiheitliche Bundesobmann.

Gesundheit und Pflege, so Hofer, seien aus einer Hand zu finanzieren. Dadurch werden jährlich 4,75 Milliarden Euro frei, die direkt in die Pflege finanziert werden können. Hofer: „Wir brauchen daher keine neuen Steuern und Abgaben“

Hofer schlägt zudem die Schaffung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung vor:„Das derzeitige System in Österreich ist ein Ausnutzen von vor allem weiblichen Pflegepersonals aus osteuropäischen Staaten, denn auch die Einkommen in diesen Ländern steigen.“ Daher sei es notwendig, die 24-Stunden-Pflege in Österreich neu und vor allem anders zu organisieren.

Derzeit erfordere das Anstellen von Pflegekräften im privaten Bereich einen hohen administrativen Aufwand, weshalb Pfleger als selbständige Personenbetreuer arbeiten. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit seien das aber ganz klar Dienstnehmer, was auch von allen relevanten Arbeitsrechtsexperten so gesehen werde. „Über eine bundesweite Trägerorganisation in Form einer Genossenschaft, die für die pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen unselbständige Pfleger und Betreuer beschäftigt und den Betroffenen auf diesem Weg alle administrativen Leistungen abnimmt, können auch der Urlaubsersatz und eine entsprechende Weiterbildung geregelt werden“, betonte Hofer.

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)