AT: Mückstein zur Primärversorgung: Anstellungsmöglichkeit und Gleichstellung der Gesundheitsberufe nicht gelungen

20. Juni 2017 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Das am Montag von SPÖ und ÖVP per Initiativantrag in den Nationalrat eingebrachte Primärversorgungsgesetz wird am Mittwoch im Gesundheitsausschuss verhandelt. Ziel dieses Gesetzes war die dringend notwendige Stärkung der Primärversorgung. Um deren Ansprüche erfüllen zu können, sollte für ÄrztInnen in Primärversorgungs-Gruppenpraxen und -netzwerken eine Anstellungsmöglichkeit geschaffen werden. Dieses zentrale Element der Primärversorgung fehlt aber in diesem Gesetz.

Eva Mückstein, Gesundheitssprecherin der Grünen: „Dass die Anstellungsmöglichkeit nicht kommen soll und offenbar irgendwelchen Partikularinteressen zum Opfer gefallen ist, ist völlig unverständlich. Damit zwingen ÖVP und SPÖ die Primärversorgungsanbieter, die Vertretungsärzte-Regelungen exzessiv in Anspruch zu nehmen, um die vorgeschriebenen notwendigen erweiterten Öffnungszeiten und Mehrleistungen für die PatientInnen anbieten zu können. Damit wird ganz klar Tür und Tor geöffnet für eine rechtswidrige Umgehung von Anstellungsverhältnissen. Mit einer derartig windigen Lösung darf ein neuer Meilenstein für die Gesundheitsversorgung nicht spekulieren.“

Die Gesundheitsministerin hat auch die Anstellungsmöglichkeit im Vorfeld angekündigt. Fast ausnahmslos haben sich alle im Begutachtungsprozess dieses Gesetzes für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Anstellungsmöglichkeit ausgesprochen. Im vorliegenden Primärversorgungsgesetz fehlt außerdem weiterhin eine adäquate Berücksichtigung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, wobei diese ursprünglich im Primärversorgungsteam gleichberechtigte PartnerInnen in einem multiprofessionellen Team sein sollten.

Mückstein: „Von einer Gleichstellung der Gesundheitsberufe ist dieses Gesetz meilenweit entfernt. Die verbindliche Einbettung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe fehlt völlig. Das Gesetz bleibt diesbezüglich vollkommen unbestimmt und lässt alle Details zur Vertragsgestaltung offen. Ein wertschätzender Umgang mit diesen Berufsgruppen sieht für mich anders aus.“

Mückstein erwartet sich, dass das Primärversorgungsgesetz bundesweit einheitliche Standards setzt, nicht nur für die ÄrztInnen, sondern und vor allem auch für die nichtärztlichen Gesundheitsberufe: „Diese Chance darf jetzt nicht verspielt werden. Derzeit sind keine österreichweiten Mindeststandards in der Bezahlung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe vorgesehen, sondern jeder dieser Gesundheitsberufe, von der Pflege über die Physiotherapie bis zur Psychotherapie, wird in Zukunft in jedem Bundesland andere Bedingungen vorfinden. Inakzeptabel ist, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe dabei kein gesichertes Mitspracherecht haben.“

Die Grünen fordern deshalb weiter einen bundesgesetzlich verankerten gemeinsamen Primärversorgungsgesamtvertrag für die ärztliche Hilfe und die Leistungen der anderen Vertragspartner. Wir hoffen, dass diese beiden für die Primärversorgung so zentralen Punkte bis zum Plenum nächste Woche noch saniert werden.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)