„Die bestmöglichste medizinische Versorgung und die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher haben für mich oberste Priorität. Aus diesem Grund werden Änderungen in diesem Bereich ausschließlich basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen getroffen“, betont die Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein.
Einsatz von Cannabis-Blüten
Für den Einsatz von Cannabis – im Sinn von getrockneten Blüten- oder Fruchtständen der Cannabispflanze – in Arzneimittel fehlt in Österreich der wissenschaftliche Nachweis der Vorteile der getrockneten Blüten- oder Fruchtstände im Vergleich zu jenen cannabisbasierten Präparaten, die bereits der ärztlichen Verschreibung zur Verfügung stehen (z.B. Sativex oder Dronabinol). Medizinalhanf ist in Österreich aufgrund der Suchtgiftverordnung nicht rezeptierbar. „Selbst die deutsche Bundesärztekammer stellt aktuell im Ausschuss fest, dass keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt, in Bezug auf den medizinischen Einsatz von Cannabisblüten“, so die Bundesministerin.
Die Gesundheitsministerin spricht sich klar und deutlich für einen kontrollierten Einsatz von Arzneimitteln aus: „Der Einsatz von Arzneimittel gehört daher kontrolliert eingesetzt.“ Ganz besonders gilt das für Substanzen die viele verschiedene Wirkungen haben und sehr komplex in den menschlichen Stoffwechsel eingreifen. Solchen Substanzen kann eine Zulassung nur erteilt werden, wenn die Inhaltsstoffe, deren Wirkmechanismus sowie Wechsel- und Nebenwirkungen klar bekannt und geprüft sind.
Bei der Zulassung werden die seitens des Antragstellers vorgelegten Unterlagen in Hinblick auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit geprüft, nach EU-weit geltenden, teilweise sogar weltweit geltenden standardisierten, streng geregelten Vorschriften.
Rechtslage in Österreich
In Österreich haben Patientinnen und Patienten bereits nach geltender Rechtslage Zugang zu cannabisbasierten Arzneimitteln. So werden in Österreich Cannabinoide (Dronabinol und Cannabidiol) sowohl als magistrale Zubereitungen als auch als „Fertigarzneimittel“ (Sativex und Canemes) in Verkehr gebracht. Festzuhalten ist jedoch, dass das Wissen über die sinnvolle medizinische Anwendung von Cannabinoiden noch sehr lückenhaft ist. Eine ausreichende Datenlage ist für viele propagierte Wirkungen bzw. Indikationen nicht vorhanden.
Bundesministerin Beate Hartinger-Klein, der Oberste Sanitätsrat, die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), der österreichischen Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin ( ÖGARI) und Univ. Prof. DDr. Hans Georg Kress EDPM, FFPMCAI, Vorstand Abt. Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin Medizinische Universität AKH Wien begrüßen daher die klinische Forschung nach modernen evidenzbasierten Richtlinien zu Cannabisprodukten und jede Art von Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen in diesem Bereich.