Wien (OTS) – „Wir haben aus den Erfahrungen des Frühjahres wichtige Lehren gezogen. Der Seniorenbund hat besonders bei Alten- und Pflegeheimen seit Monaten darauf gedrängt, dass alte Menschen nicht mehr einfach weggesperrt werden dürfen. Mit der neuen Verordnung wurden überschießende Maßnahmen verboten. Damit ist sichergestellt, dass alte und schwerkranke Menschen in Heimen nicht mehr vereinsamen oder alleine sterben müssen“
, betont Korosec anlässlich der Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung und freut sich über den Verhandlungserfolg des Seniorenbundes.
Konkret bezieht sich Ingrid Korosec auf §9, Abs 3 und 4 der 3. COVID-19-MV-Novelle:
„(3) Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen sind jedenfalls zu ermöglichen.
(4) Die in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen vorgesehenen Maßnahmen dürfen nicht unverhältnismäßig sein oder zu unzumutbaren Härtefällen führen.“
Korosec betont, dass vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen unter Besuchs- und Kontaktverboten, die oft mit dem Hausrecht der Heimbetreiber begründet wurden, gelitten haben. „Diesen Menschen ist der Kontakt zu ihren Lieben oft wichtiger als die eigene Gesundheit, besonders, da sie wissen, dass sie nicht mehr unendlich viel Zeit haben“, gibt sie zu bedenken.
Die Seniorenbund-Präsidentin begrüßt auch die Verpflichtung zur Ausarbeitung von dem Stand der Wissenschaft entsprechenden und verhältnismäßigen Corona-Präventionskonzepten. „Kontaktbedürfnis und Hygienevorschriften lassen sich miteinander in Einklang bringen. Ich bin froh, dass das jetzt flächendeckend umgesetzt wird!“, so Korosec abschließend.