„Die Abschiebungen von letzter Woche haben gezeigt, dass humanitäres Bleiberecht zu totem Recht zu verkommen droht. Die Behördenpraxis kommt der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Menschenrechte nicht nach. Die Einrichtung einer Kommission, die dem Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht jenen Stellenwert gibt, der ihm laut Verfassung zusteht, ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt“, sind sich Caritas, Diakonie und SOS-Kinderdorf einig. Erfreulich sei, dass mit Irmgard Griss eine hoch erfahrene Juristin an der Spitze der Kommission stehen wird: „Wir verbinden damit die Hoffnung, dass das Ergebnis der Arbeit dieser Kommission von allen politischen Parteien ernst genommen werden wird.“
Dass die Integration der Kinder stärker in die Interessensabwägung einfließen muss, ist der Caritas seit Jahren ein Anliegen, so Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich: „Wir beobachten, dass die Situation des Kindes, das sich mit seiner Familie in Österreich aufhält, in der Entscheidungsfindung bezüglich seines Bleiberechts oft vernachlässigt wird. Das darf nicht sein. Die Würde der Kinder sowie deren Rechte müssen vorrangig Berücksichtigung finden, das ist auch in Artikel 3 der Kinderrechtskonvention verankert. Das heißt, dass der Integrationsgrad der Kinder in der Interessensabwägung im Zweifelsfall Priorität haben muss.“ Die Kommission kann die Bedeutung des Kindeswohls und der Kinderrechte, wie sie bereits in den Gesetzen verankert sind, in den Fokus rücken.
„Die Kommission hat das Potenzial, bestehende Missstände aufzuzeigen. Ausschlaggebend dafür wird aber sein, dass die Empfehlungen der Kommission entsprechend ernst genommen und zukünftig im Gesetzesvollzug endlich auch umgesetzt werden. Die Kinderrechte sind elementarer Teil unserer Verfassung. Mit dem Netzwerk Kinderrechte gibt es eine kompetente und rechtlich verankerte Institution, die maßgeblich dabei unterstützen kann, die Beachtung des Kindeswohls an oberste Stelle zu setzen“, so Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf.
In der Praxis sei es nun wichtig, dass auch Hilfsorganisationen ihre Expertise insbesondere aus dem Asyl-Bleiberecht einbringen können, sagt Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie: „Gerade im Bereich Familien-, Europa-, Asyl und Bleiberecht haben Hilfsorganisationen nicht nur eine besondere Expertise, sondern auch jahrelange Praxiserfahrung. Es ist uns ein Anliegen, dass dieses Wissen aus der Praxis in Empfehlungen der Kommission einfließt.“
Zudem würden Caritas, Diakonie & SOS-Kinderdorf es auch begrüßen, wenn die Entscheidung über ein humanitäres Bleiberecht wieder auf regionaler Ebene erfolgen würde: „Der Grad der Integration und die Verwurzelung in Österreich, die für die Entscheidung zentral sind, können auf Länder- und regionaler Ebene besser beurteilt werden. Das Umfeld wie etwa Schule, Kindergarten oder auch JugendpsychologInnen müssen gehört werden.“