AT: Keine Pflegegeld-Anrechnung als Einkommen bei Mindestsicherung

3. September 2017 | News Österreich, Pflegende Angehörige | 0 Kommentare

St. Pölten (OTS/NLK) – Die beiden fĂĽr Soziales zuständigen Landesräte Barbara Schwarz und Maurice Androsch sind erfreut, dass in der Regierungssitzung am kommenden Dienstag die vieldiskutierte Ă„nderung bei der „Verordnung ĂĽber die BerĂĽcksichtigung von Eigenmitteln“ eingebracht wird. Damit soll zukĂĽnftig das Pflegegeld fĂĽr pflegende Angehörige im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.

„Im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit und Fairness wird durch die Änderung der Verordnung eine Bestimmung geschaffen, die die Anrechnung des Pflegegeldes eines nahen Angehörigen in einer gemeinsamen Haushalts- oder Wohngemeinschaft bei der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen vermeidet“, erklären Schwarz und Androsch.

Die vorliegende Änderung zur Verordnung soll am kommenden Dienstag im Rahmen der Regierungssitzung beschlossen und dann so rasch wie möglich vollzogen werden. „Nach der Änderung soll das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen zählen und somit auch in Sachen Mindestsicherung keinen Einfluss nehmen“, so Schwarz und Androsch unisono.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)