Linz (OTS) – Pflege- und Betreuungskräfte erbringen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr enorme Leistungen. Den Anforderungen einer ausreichenden Personalausstattung wird der bereits 20 Jahre alte Mindestpflegepersonalschlüssel nicht mehr gerecht: Er bewirkt zunehmende Arbeitsverdichtung und Belastung und muss dringend angepasst werden, um eine hohe Lebens- und Versorgungsqualität für die Bewohner/-innen zu sichern. Mängel und Missstände in Pflegeeinrichtungen zeigt auch die Volksanwaltschaft im aktuellen Bericht an das Parlament auf. Sie kommt ebenfalls zum Schluss, dass die von der Politik gestalteten Rahmenbedingungen den hohen Anforderungen in Alten- und Pflegeheimen nicht Rechnung tragen.
Der Mindestpflegepersonalschlüssel aus dem Jahr 1998 regelt die Rahmenbedingungen für die Personalausstattung in den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen. Heute wird erwartet, dass immer mehr Konzepte zur Steigerung der Lebensqualität eingeführt werden – bei oft gleichbleibenden oder sogar sinkenden Ressourcen. „Die Beschäftigten wollen eine hohe Arbeitsqualität leisten, das muss ihnen aber auch ermöglicht werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Auch die Bewohnerstruktur in Alten- und Pflegeheimen hat sich stark verändert. Die Zahl der dementen und multimorbiden Bewohner/-innen in Heimen steigt. Pflegekräfte empfinden Demenz als besondere Herausforderung im Arbeitsalltag und sehen die von ihnen erbrachten Leistungen in der Betreuung dementer Personen als völlig unterbewertet an. Ebenso beschreiben sie eine Zunahme an psychiatrischen Diagnosen bei den Bewohnern/-innen. Die AK Oberösterreich hat bereits 2016 in der Studie „Der oö. Mindestpflegepersonalschlüssel für Alten- und Pflegeheime auf dem Prüfstand“ aufgezeigt, dass massiver Handlungsbedarf besteht.
Nun bekommt die Arbeiterkammer Rückendeckung von der Volksanwaltschaft. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz und einer anschließenden Veranstaltung am 1. Februar in der Arbeiterkammer Linz präsentierte Volksanwalt Dr. Günther Kräuter Forderungen und Empfehlungen seitens der Volksanwaltschaft. Ebenso wie die AK fordert die Volksanwaltschaft vor allem ausreichend und gut ausgebildetes Personal, weiters u.a. bundesweit einheitliche Strukturen und Pflegestandards, Konzepte zur Gewaltprävention und die Berücksichtigung der Wünsche der Bewohner/-innen – etwa, wenn es um Essens- und Schlafzeiten oder Dusch- bzw. Bademöglichkeiten geht.
Auch aus Sicht der AK muss das Ziel eine qualitätsvolle Betreuung sein, die die Individualität der Bewohner/-innen und die Beziehungspflege in den Vordergrund stellt – und nicht nur eine Grundversorgung
Daher fordert die AK, Abwesenheiten wegen Urlaubs und Krankenstands durch ausreichendes Personal zu ersetzen, ansonsten nimmt die Arbeitsverdichtung im Team zu und die Pflegequalität leidet darunter. Auch für schwangere Beschäftigte, die gesetzlich nur bedingt in der Pflege eingesetzt werden dürfen, braucht es ausreichendes Ersatzpersonal. In den Nachtdiensten braucht es mindestens zwei Beschäftigte pro Haus, ab 100 Bewohnern/-innen mindestens drei, wobei darauf geachtet werden muss, dass eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege-Kraft anwesend sein muss. Diese Kollegen/-innen dürfen aber nicht in der Tagesbesetzung gekürzt werden.