AT: Hauptverband begrüßt Begutachtung für das Gesetz zu den neuen Modellen der Primärversorgung

22. April 2017 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger begrüßt, dass heute, Freitag, seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen der Begutachtungsprozess für das lange erwartete PHC-Gesetz eingeleitet wurde. Damit gibt es eine Diskussionsgrundlage, in die sich sowohl die Ärztekammer als auch die Krankenversicherungsträger sowie alle betroffenen Berufsgruppen  einbringen können.

Die Stärkung der Primärversorgung in Zentren und Netzwerken im ländlichen Raum, in denen sich unterschiedliche Gesundheitsberufe in einem Team zusammenfinden ist eines der wichtigsten Zukunftsprojekte der Gesundheitsreform im Bereich der niedergelassenen Gesundheitsversorgung.

Den ersten Pilotprojekten in Wien und Enns sollen möglichst rasch weitere Primärversorgungseinrichtungen folgen. Bis zum Jahr 2020 sollen es insgesamt 75 sogenannte Primärversorgungseinheiten (PVE) werden.

Neben der neuen telefonischen Gesundheitsberatung 1450, die Anfang April in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gestartet wurde und ab 2018 auf ganz Österreich ausgerollt werden soll, gehören die sogenannten neuen Primärversorgungsmodelle (PHC’s)  zu jenen Projekten auf die sich Bund, Länder und Sozialversicherung in der Gesundheitsreform und in puncto Finanzierung beim neuen Finanzausgleich verständigt haben.

Der Gesetzesentwurf der nun zu Stellungnahme in Begutachtung geschickt wurde ist eine Diskussionsgrundlage  um die ersten bereits in Oberösterreich und Wien umgesetzten Primärversorgungszentren rechtlich abzusichern und flächendeckend umzusetzen. Der Entwurf wird in der Begutachtung kritisch an dieser Zielsetzung zu messen sein.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)