Im Hearing zur Sozialhilfe konnten alle Fragen von den Experten ausreichend beantwortet werden.
„Ich habe mir die Ausführungen der Experten angehört und es werden, nach Rücksprache mit Klubobmann Wöginger, per Abänderungsantrag noch Klarstellungen zu den Spenden vorgenommen. Es werden Spenden aller Art nicht angerechnet. Ich möchte mich bei allen Experten für deren Ausführungen bedanken,“ so Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.
Das Grundsatzgesetz stellt erstmals österreichweit einen fairen Rahmen für die Sozialhilfe dar. Am 25.04. wird das Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe im Nationalrat behandelt. Die Bundesländer haben dann bis 01.01.2020 Zeit um deren ausführende Gesetze zu beschließen.
„Die neue Sozialhilfe soll die Wiedereingliederung von Leistungsbeziehern ins Erwerbsleben unterstützen. Gleichzeitig muss ein neu gestaltetes Sozialhilfesystem jene Menschen im Blick haben, die bereits jahrelang gearbeitet und einen Beitrag für das Sozialsystem geleistet haben. Ein weiteres Ziel ist, dass die Zuwanderung in das Sozialsystem gedämpft und stärkere Arbeitsanreize gesetzt werden sollen. Die Sozialhilfe soll künftig verstärkt in Form von Sachleistungen erbracht werden, um eine höhere Treffsicherheit zu erreichen. Gerade die Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende werden bei der neuen Sozialhilfe bessergestellt,“ so Elisabeth Bruckmüller, von der FPÖ nominierte Expertin.
Der von der FPÖ nominierte Experte, RA MMag. Dr. Michael Schilchegger hielt fest: „Der Gesetzesentwurf ist erkennbar darauf gerichtet, die von der Verfassung gezogenen Grenzen des Kompetenzrechts einzuhalten und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur bedarfsorientierten Mindestsicherung nachzuvollziehen. Die Kritik aus diversen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren beschränkte sich überwiegend auf politische Argumente ohne fundierte rechtswissenschaftliche Basis.“