Linz (OTS) – Im Gesundheitsberuferegister werden die Beschäftigten von zehn Gesundheitsberufen mit ihren Qualifikationen erfasst. Die Frist, um die Aufnahme ins Register zu beantragen, endet am 30. Juni 2019. Bis dahin müssen alle Berufsangehörigen, die bereits zum Start am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben, einen Antrag einreichen.
Die Aufnahme ins Gesundheitsberuferegister ist eine entscheidende Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. In den letzten zehn Monaten hat die Arbeiterkammer Oberösterreich bereits 30.000 Berufsangehörige ins Register aufgenommen. Am 30. Juni 2019 läuft eine wichtige Frist ab: Bis dahin müssen alle, die bereits zum Start des Registers am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf gearbeitet haben, einen Antrag stellen. Der Antrag kann online oder persönlich eingereicht werden.
Die AK warnt in diesem Zusammenhang vor möglichen Konsequenzen: Wer nach dem 30. Juni ohne Registrierung bzw. ohne Berufsausweis weiterhin in einem Gesundheitsberuf arbeitet, verliert laut Gesetz seine Berufsberechtigung. Eine nachträgliche Registrierung ist zwar möglich, jedoch mit großem bürokratischen Aufwand verbunden. Zusätzlich müssen Berufsangehörige sowie Dienstgeber/-innen mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen.
Die Vorteile des neuen Gesundheitsberuferegisters
Die Erfassung im Gesundheitsberuferegister dient der Qualitätssicherung für Gesundheits- und Pflegeberufe. Der Berufsausweis ist sowohl für Arbeitgeber/-innen als auch für Patienten/-innen bzw. Kunden/-innen der sichtbare Beweis, dass jemand zur Ausübung des jeweiligen Berufes qualifiziert und berechtigt ist. Das bringt Vertrauen und steigert die Wertschätzung, die den Beschäftigten entgegengebracht wird. Außerdem wird durch das Register eine langfristige Bedarfsplanung möglich.
Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung jener Berufsangehörigen, die AK-Mitglieder sind, betraut. Die Gesundheit Österreich (GÖG) registriert als zweite Behörde die rein freiberuflich Tätigen.
Die AK als Registrierungsbehörde
„Mit ihren 15 Beratungszentren – in Linz und in jedem Bezirk Oberösterreichs – hat die AK Oberösterreich die entsprechenden personellen und räumlichen Voraussetzungen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können. Sie hat mit über 600.000 Mitgliedern auch das Wissen und die Erfahrung in der Verarbeitung von großen Datenmengen und kann Datensicherheit gewährleisten. Die Registrierung und die Ausstellung des Berufsausweises ist für die AK-Mitglieder ein kostenloses Service“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Alle Informationen zum neuen Gesundheitsberuferegister finden Sie unter